Nur die halbe Wahrheit – Entwicklung von neuen Brennstoffen

Leserbrief von Harry Block, veröffentlicht am 24.06.19 in der BNN

Zu „Symbol für ein funktionierendes Europa“ vom 21. Mai:

Unter dem Mäntelchen der Sicherheit baut man ein Gebäude, verharmlosend als ‚Laborflügel M‘ bezeichnet, für 64 Millionen Euro in unseren Hardtwald. Was schützen die 4 700 Tonnen Stahl und 24 000 Kubikmeter Beton? Bei der Mediation über diesen Neubau im Jahre 2011 wurde deutlich, dass das Institut für Transurane (ITU) – heute Joint Research Centre (JRC) – bereits seit den 1960er Jahren eine unbefristete Umgangs- und Lagergenehmigung für 180 Kilo Plutonium besaß, die in der Neugenehmigung durch den grünen Umweltminister nur insoweit modifiziert wurde, dass man diese neue Genehmigung nur bis zu 80 Kilo ausnutzen will.

Die Genehmigung für das Gebäude M enthält aber unter anderen aber auch eine atomrechtliche Umgangsgenehmigung (man kann also immer herausnehmen und neu hinzufügen) für 50 Kilo Uran 235 (dieses war der Zündstoff der Atombombe auf Hiroshima) und 300 Kilo schwach angereichertes Uran, 30 Kilo Neptunium sowie 450 Kilo Thorium und so weiter.

Das sind riesige Mengen für ein Forschungslabor, und es stellt sich die Frage:
Was machen die damit?

Für reine Sicherheitsforschung, Ausbildung von Zoll und Inspektoren der IAEO sowie für medizinische Forschung würden wenige Gramm dieser radioaktiven Stoffe reichen. Wer wie ich am Tag der offenen Tür des JRC durch dieses Gebäude M geführt wurde und die riesigen Dimensionen der „Labore“ und Sicherheitseinrichtungen in Augenschein nehmen konnte, der spürt, dass hier weiter hocheffiziente neue Atomforschung im Auftrag der atomfreundlichen europäischen Gemeinschaft gemacht werden wird.
In den noch einzubauenden „Heißen Zellen“, die das Hantieren mit diesen hochstrahlenden Stoffen ermöglichen, werden neue „Brennstäble“ gebaut und nach der Bestrahlung in einem Atomkraftwerk zurückgebracht und weiter für neue Reaktortypen „optimiert“.

Mit „Sicherheit“ kann heute anscheinend alles legitimiert werden, egal wie absurd die Dinge auch sein mögen.

Sicherheit erscheint „alternativlos“, denn niemand kann für „Unsicherheit“ sein, schon gar nicht bei einer Hochrisikotechnologie wie Atomkraft. Der Vertreter des Landes lehnt Anwendungsforschung für neue Atomreaktoren in dem Neubau ab. Das sind leere Worte. Würde man hier nur anwendungslose Forschung betreiben, so wäre das bestenfalls das Herumdoktern an einigen physikalischen Ungeklärtheiten in Sachen der radioaktiven Elemente.
Es wird unter dem Begriff „Sicherheitsforschung“ Brennstoffforschung betrieben. Das Institut stellt neuartige „Brennstäble“ her, die zur Entwicklung fortgeschrittener Reaktoren der vierten Generation benötigt werden. In der Genehmigung steht zwar,
dass Forschungen im Zusammenhang mit Reaktorsystemen der sogenannten vierten Generation ausgeschlossen seien. Das ist nur die halbe Wahrheit. Man forscht hier nicht an einem neuen Reaktortyp, das machen andere. Man entwickelt
Brennstoffe für die vierte Generation, was aber deren Voraussetzung für neue Reaktoren ist. Und „das können weltweit nur wir“. So die mehrfach öffentlich geäußerte Aussage von Thomas Fanghänel, damals Chef vom ITU und heute in Brüssel beim JRC (gemeinsame Forschungsstelle der EU) Berater für die vierte Generation von Atomreaktoren.

Der Bevölkerung der Region Karlsruhe darf man weder die radioaktiven Emissionen des Instituts (auch die besten Filter lassen Stoffe wie hoch radioaktives, giftiges Plutonium in winzigen Mengen durch) noch die ständigen Transporte mit radioaktivem Material zumuten.

Nur die halbe Wahrheit

Leserbrief an die BNN Karlsruhe, Rubrik: Aus der Region, veröffentlicht am 24.06.2019

Entwicklung von neuen Brennstoffen
Zu „Symbol für ein funktionierendes Europa“ vom 21. Mai:
Unter dem Mäntelchen der Sicherheit baut man ein Gebäude, verharmlosend als ‚Laborflügel M‘ bezeichnet, für 64 Millionen Euro in unseren Hardtwald. Was schützen die 4 700 Tonnen Stahl und 24 000 Kubikmeter Beton? Bei der Mediation über diesen Neubau im Jahre 2011 wurde deutlich, dass das Institut für Transurane (ITU) – heute Joint Research Centre (JRC) – bereits seit den 1960er Jahren eine unbefristete Umgangs- und Lagergenehmigung für 180 Kilo Plutonium besaß, die in der Neugenehmigung durch den grünen Umweltminister nur insoweit modifiziert wurde, dass man diese neue Genehmigung nur bis zu 80 Kilo ausnutzen will. Die Genehmigung für das Gebäude M enthält aber unter anderen aber auch eine atomrechtliche Umgangsgenehmigung (man kann also immer herausnehmen und neu hinzufügen) für 50 Kilo Uran 233 (dieses war der Zündstoff der Atombombe auf Hiroshima) und 300 Kilo schwach angereichertes Uran, 30 Kilo Neptunium sowie 450 Kilo Thorium und so weiter.

Das sind riesige Mengen für ein Forschungslabor, und es stellt sich die Frage: Was machen die damit? Für reine Sicherheitsforschung, Ausbildung von Zoll und Inspektoren der IAEO sowie für medizinische Forschung würden wenige
Gramm dieser radioaktiven Stoffe reichen. Wer wie ich am Tag der offenen Tür des JRC durch dieses Gebäude M geführt wurde und die riesigen Dimensionen der „Labore“ und Sicherheitseinrichtungen in Augenschein nehmen konnte, der spürt,
dass hier weiter hocheffiziente neue Atomforschung im Auftrag der atomfreundlichen europäischen Gemeinschaft gemacht werden wird. In den noch einzubauenden „Heißen Zellen“, die das Hantieren mit diesen hochstrahlenden Stoffen ermöglichen, werden neue „Brennstäble“ gebaut und nach der Bestrahlung in einem Atomkraftwerk zurückgebracht und weiter für neue Reaktortypen „optimiert“.

Mit „Sicherheit“ kann heute anscheinend alles legitimiert werden, egal wie absurd die Dinge auch sein mögen. Sicherheit erscheint „alternativlos“, denn niemand kann für „Unsicherheit“ sein, schon gar nicht bei einer Hochrisikotechnologie wie
Atomkraft. Der Vertreter des Landes lehnt Anwendungsforschung für neue Atomreaktoren in dem Neubau ab. Das sind leere Worte. Würde man hier nur anwendungslose Forschung betreiben, so wäre das bestenfalls das Herumdoktern an einigen physikalischen Ungeklärtheiten in Sachen der radioaktiven Elemente.
Es wird unter dem Begriff „Sicherheitsforschung“ Brennstoffforschung betrieben. Das Institut stellt neuartige „Brennstäble“ her, die zur Entwicklung fortgeschrittener Reaktoren der vierten Generation benötigt werden. In der Genehmigung steht zwar,
dass Forschungen im Zusammenhang mit Reaktorsystemen der sogenannten vierten Generation ausgeschlossen seien. Das ist nur die halbe Wahrheit. Man forscht hier nicht an einem neuen Reaktortyp, das machen andere. Man entwickelt
Brennstoffe für die vierte Generation, was aber deren Voraussetzung für neue Reaktoren ist. Und „das können weltweit nur wir“. So die mehrfach öffentlich geäußerte Aussage von Thomas Fanghänel, damals Chef vom ITU und heute in Brüssel beim JRC (gemeinsame Forschungsstelle der EU) Berater für die vierte Generation von Atomreaktoren.

Der Bevölkerung der Region Karlsruhe darf man weder die radioaktiven Emissionen des Instituts (auch die besten Filter lassen Stoffe wie hoch radioaktives, giftiges Plutonium in winzigen Mengen durch) noch die ständigen Transporte mit radioaktivem Material zumuten.
Harry Block, Karlsruhe

Es reicht: Atomkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) darf nicht mehr angefahren werden.

Pressemitteilung: Karlsruhe, 17. Juni 2019

Am 24. Mai 2019 meldeten EnBW und das baden-württembergische Umweltministerium – sehr verzögert – wieder einen Ausfall eines Notstromdiesels des Blocks 2 in Philippsburg.
Wir stellten da die Frage, ob es sich hierbei um einen systemischen Fehler bei den Notstromdieseln handelt, wenn man das aktuelle Problem mit anderen aus der Serie von Notstromdiesel-Störfällen des KKP 2 vergleicht.

Dann kam das Herunterfahren der Anlage und ein für uns weiteres schwerwiegendes Problem.
8 Tage brauchte das Umweltministerium, um das Ereignis Notstromdiesel bekannt zu machen. Die EnBW packte in ihre Meldung am Abend des 6.6.2019 zum Notstromproblem als 4. Absatz diesen Text (s. auch Anhang=vollständige Erklärung):
EnBW: „Beim Abfahren der Anlage hat es im konventionellen, also nicht-nuklearen Kreislauf der Anlage bei einer Armatur einen Funktionsfehler gegeben. Die Armatur regelt die Zufuhr von Wasser in einen der vier Dampferzeuger und hat nicht vollständig geschlossen. Ihre Funktion wurde jedoch – wie vorgesehen – automatisch von einer weiteren Armatur übernommen. Auch dieses Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, Umgebung und Anlagenbetrieb und wird von der EnBW fristgerecht an die Aufsichtsbehörde gemeldet. Die EnBW stuft diesen Befund vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 ein. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen INES-Skala.“

Das UM hat in seiner gleichzeitigen Meldung zum Notstromproblem kein Wort zu dem Dampferzeugerproblem geschrieben. Und dass die EnBW die Speisung der Dampferzeuger im Sekundärkreislauf als „nicht-nuklear“ bezeichnet, mag technisch in Abgrenzung zum Primärkreis korrekt sein, es ist aber eine grobe Irreführung. Diese Irreführung findet sich nun beim UM nicht, dafür andere trickreiche Formulierungen. Vermutlich erklärt deren komplizierte Erarbeitung die lange Dauer bis zur Veröffentlichung des Umweltministeriums: „wodurch dieser zu stark bespeist wurde“ / feiner Unterschied zu: „Überspeisung des Dampferzeugers wurde […] verhindert“. „Während diese geschlossen wurden“ soll wohl heißen „in der Zeit, bis diese vollständig geschlossen waren“ … „woraufhin der Reaktorschutz einen ZU-Befehl für die Absperrarmaturen ausgelöst hat.“ Und „Die Meldepflicht ergibt sich daraus, dass der Reaktorschutz aufgrund des Überschreitens eines Grenzwerts für den Dampferzeugerfüllstand angesprochen hat.“ muss man wohl so verstehen: Nicht das Versagen des Volllastregelventils oder dessen Zustandsmelder gilt als das Problem, sondern dass das Eingreifen der Bedienmannschaft und das von ihr bewirkte Schließen zusätzlicher Armaturen nur langsam gegriffen hat; und auch das gilt nur als Ereignis, weil dann durch zu hohen Füllstand die Reaktorschutz-Automatik ausgelöst wurde. Merkwürdig ist auch, dass laut UM die entscheidende Maßnahme das Eingreifen der Bedienmannschaft war. Laut EnBW erfolgte dagegen das Absperren der zusätzlichen Armatur „automatisch“. Was stimmt? 

Für uns zeigt auch dieser „Funktionsfehler“ die  Störanfälligkeit  derart  überzüchteter Steuerungen auf. Diese „Fehlfunktionen“ bei Betriebsstörungen in Atomkraftwerken werden dann stets beschwichtigend als „sicherheitstechnisch unbedenklich“ eingestuft und so öffentlich verkauft. Deutschlands Atomkraftwerke seien doch die sichersten der Welt. Die Frage ist nur, wann ein solcher Fehler dann zum „großen Knall“ führt.

Der dargestellte Störfall-Ablauf der Überspeisung eines Dampferzeugers ist für uns nicht nachvollziehbar. Das Überspeisen eines Dampferzeugers über den höchstzulässigen Speisewasserstand hinaus gilt als ernster Störfall, der sofortiges Abschalten der Feuerung und Alarmgabe auslösen muss, was vom TÜV an jedem popeligen Dampfkessel regelmäßig überprüft wird. Der Dampfkessel muss dazu mit einer selbstüberwachenden, bauteilgeprüften Überfüllsicherung ausgestattet sein, dessen Ausgangssignal unmittelbar mittels Festverdrahtung auf die Feuerung sowie die Alarmgabe geschaltet sein und den Schließbefehl für die Nachspeise-Armatur auslösen muss und nicht irgendwie über eine undurchsichtige Programmierung – dies würde  an einem x-beliebigen Dampferzeuger kein TÜV abnehmen!

Hier liegt offensichtlich ein Schaltungs- und/oder ein Programmierfehler vor, weil die Nachspeise-Einrichtung jedenfalls nicht bestimmungsgemäß gearbeitet hat. Wie konnte es angehen, dass dies über die rd. 30 Betriebsjahre des KKP II hin nie aufgedeckt und behoben worden ist? Und das bei Atomkraftwerken, die angeblich die sichersten der Welt sein sollen? Wer weiß, was da sonst noch für unentdeckte „Eier“ in der Betriebsprogrammierung drinstecken, die zumal in einer zufälligen, aber nicht auszuschließenden Fehlerkombination dann den ganz großen GAU auslösen können. Weil die AKW´s ja mehr oder weniger baugleich ausgeführt worden sind, wurde sicherlich auch die umfangreiche Betriebsprogrammierung bei anderen AKW´s mit übernommen. Es wäre jetzt Aufgabe des UM, eine diesbezügliche Überprüfung aller noch laufenden AKW´s anzuordnen und bis zu deren erfolgreichen Überprüfungsabschluss und ggf. Nachbesserung den Weiterbetrieb der jeweiligen  AKW zu untersagen.

Für Philippsburg heißt das für die Anti-Atom Ini Karlsruhe:               
KKP2 darf nicht mehr angefahren werden.

Sicherheit des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) ist nicht mehr gegeben: Es muss sofort abgeschaltet werden!

Pressemitteilung der AAI KA, 28.05.19

Am 24. Mai 2019 meldeten EnBW und baden-württembergisches Umweltministerium – sehr verzögert – wieder einen Ausfall eines Notstromdiesels des Blocks 2 in Philippsburg. Obwohl man noch prüfen will, ob eventuell ein Problem im System vorliegt, lässt man das AKW weiterlaufen! Das grenzt an grobe Fahrlässigkeit.

Am Standort Philippsburg wird derzeit ein Atomkraftwerk ab gerissen. Ein Zwischenlager für mittelaktiven Atommüll und ein Atommüllbehandlungszentrum sind im Bau. Neben dem Lager für hochradioaktiven Atommüll laufen die vorbereitenden Baumaßnahmen für den Riesenkonverter. Die Mitarbeiter sind verunsichert, weil sie nicht genau wissen, wo sie im nächsten Jahre arbeiten werden und bei welchem Unternehmen, weil die Lager ja seit dem 1. Januar dem Bund gehören und Mitarbeiter dorthin wechseln müssen.
KKP 2 hat am 8. April 2019 seine zugewiesenen Strommengen verbraucht und läuft jetzt mit übertragener Strommenge von KKP 1.

Für uns stellt sich sehr drängend die Frage nach dem systemischen Fehler bei den Notstromdieseln, wenn man das aktuelle Problem mit anderen aus der Serie von Notstromdiesel-Störfällen des KKP 2 vergleicht, insbesondere mit dem Ausfall im April letzten Jahres.
Und vor allem ist u. E. das Problem der abgerissenen Bolzen von 2016 noch nicht genügend aufgearbeitet.

Beim Notstromdiesel-Ereignis im April 2018 schrieb das UM übrigens, dass das AKW 14 Tage lang mit einem fehlenden Diesel gefahren werden darf:
„Laut genehmigtem Betriebsreglement ist dieser Zustand für einen Zeitraum von 14 Tagen zulässig“.
Das halten wir nach wie vor für unakzeptabel, weil ohne funktionierende Notstromdiesel in kurzer Zeit ein Gau in einem Atomkraftwerk zu einem Supergau á la Tschernobyl werden würde.

Ereignis 17.5.19:
„… aufgrund von niedrigem Kühlwasserfüllstand. Am Abgasrohr wurde eine intensive weiße Abgasfahne festgestellt. Weiter sprach ein Brandmelder im Notstromdieselgebäude an. Es wurde Feueralarm ausgelöst. Die Werkfeuerwehr stellte Flammbildung im Bereich des Abgasturboladers fest, die sie mit einem Handfeuerlöscher erfolgreich bekämpfte. Bei der Befundaufnahme wurden insbesondere Risse im Gehäuse des Abgasturboladers festgestellt sowie Wassereintrag im Bereich der Zylinder.“ 

Ereignis laut Meldung vom 10.04.18:
„… kam es an einem Notstromdieselaggregat zu einem Abfall des Kühlwasserstands. Bei der zur Ursachenklärung eingeleiteten Untersuchung hat der Betreiber festgestellt, dass es in einem Turbolader eine Leckage gab, aufgrund der Kühlwasser durch die Abgasleitung in den Motor geflossen ist.“

Die Formulierungen sind zwar sehr unterschiedlich, aber wir sehen darin das gleiche Verschleißproblem in der Abgasleitung des Turboladers.
Zudem: Da diese Notstromdiesel ja sehr selten laufen, kann es eigentlich kein betrieblicher Verschleiß sein, sondern ein Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler oder schlicht Alterung. Bis zum Beweis des Gegenteils sollte man davon ausgehen, dass die anderen Notstromdiesel das gleiche Problem haben. Für uns folgt daraus zwingend:

Angesichts der Pannenserie, die offensichtlich „ausgesessen“ wird, scheint sich die Befürchtung zu bestätigen, dass insbesondere gegen Ende der Laufzeit der AKWs die Fehlerhäufigkeit wächst, da sich anscheinend manche notwendige Wartungs-, Reparatur-, oder Sicherheitsupdates nicht mehr „lohnen“ bzw. zu viel Geld kosten würden. Daraus kann im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung nur ein Schluss gezogen werden:

KKP 2 muss unverzüglich stillgelegt werden!

Zum Faktencheck:
Hier die gesammelten Links zu den Notstromdiesel-Meldungen des KKP 2 in den letzten 5 Jahren:

https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_209408.html
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_185666.html
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_183936.html
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_173120.html
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_132032.html
https://www.enbw.com/unternehmen/presse/meldepflichtige-ereignisse/presse-detailseite_113344.html

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=317

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=301

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=300

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=294

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=8

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=20

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=22

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=27

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-strahlenschutz/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/uebersicht-meldepflichtigen-ereignisse/details/?tx_rsmbwmeldeereignisse_pi2[itemuid]=39

Gegenanträge zur EnBW Hauptversammlung am Mi. 08.05.2019

von Dipl. Physiker Wolfram Treiber

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nr.2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018

Es wird keine Dividende bezahlt.

Der Bilanzgewinn ist u. A. für ein nachvollziehbares und zukunftsträchtiges Konzept für die umgehende Umstellung auf 100% dezentrale erneuerbare Energien zu verwenden, die nach wie vor nicht erkennbar ist.

Ein nachvollziehbares Konzept für ausreichende Rücklagen für die Abrisskosten der EnBW-eigenen Atomanlagen ist ebenfalls nicht ersichtlich, obwohl ein Großteil der zu erwartenden Kosten des atomaren Erbes bereits an den Steuerzahler „abgetreten“ wurde.

Unabhängig davon sollte die EnBW darüber nachdenken, ob sie nicht auch trotz des „Atom-Kompromiss“ eine Verantwortung für das strahlende Erbe ihrer Atomkraftwerke, die zunehmenden Kosten für die – so sicher wie mögliche – Lagerung des durch die Atomanlagen der EnBW entstandenen Atommülls, den sicheren Einschluss der abgeschalteten Atomanlagen, sowie die Beseitigung der durch den Abbau und die Verwendung von Uran und Kohle entstandenen Umweltschäden und Personenschäden, auch in den Abbaugebieten, hat und dafür Rücklagen bilden muss.

Außerdem ist eine weitere auch finanzielle (Mit-) Verantwortlichkeit für die globalen Schäden durch eine verfehlte Energiepolitik, an der auch die EnBW beteiligt war, zu prüfen und dafür Rücklagen zu bilden, so dass kein Raum für die Ausschüttung einer Dividende bleibt.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nr.3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Vorstand wird nicht entlastet.

Nach einem Bericht des SWR im März 2019 hatte die EnBW sieben Kohlekraftwerke im laufenden Betrieb. Fünf davon befinden sich in Baden-Württemberg. Dazu kommt das Braunkohlekraftwerk in Lippendorf bei Leipzig und das Kraftwerk Rostock, an dem die EnBW mehrheitlich beteiligt ist. Nach Aussage von EnBW-Vorstandsmitglied Hans-Josef Zimmer prüfe die EnBW derzeit jeden Standort darauf, wann eine Abschaltung sinnvoll erscheint. Das im Jahr 2014 in Betrieb gegangene Rheinhafendampfkraftwerk RDK 8 in Karlsruhe dürfte demnach am längsten laufen, möglicherweise sogar bis 2038.

Während die EnBW ihr letztes Kohlekraftwerk somit offensichtlich zum letztmöglichen Zeitpunkt abschalten will protestieren jeden Freitag Tausende von Schüler_innen unter dem Motto „Wir lernen nicht für eine zerstörte Zukunft! “ gegen die verfehlte Klimapolitik. Sie fordern u. A. einen sofortigen, sozialverträglichen Kohleausstieg, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie eine Wende hin zur ökologischen Landwirtschaft um die irreversible Erderwärmung in letzter Sekunde noch zu verhindern.

Inzwischen wird die Bewegung „Fridays for Future“ auch von mehr als 12.000 Wissenschaftler_innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unterstützt. 80 Prozent der deutschen CO2-Emissionen entständen durch die Nutzung fossiler Energieträger, führte z.B. Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW in Berlin aus. Um die Klimaziele von Paris zu erreichen, dürfte Deutschland in spätestens 20 bis 30 Jahren keine Treibhausgase mehr produzieren. Kohle dürfe man bis 2030 fast gar nicht mehr nutzen, müsste aber auch aus Erdöl und Erdgas aussteigen.

Trotzdem will die EnBW offensichtlich das Kohlekraftwerk RDK 8 zum letztmöglichen Zeitpunkt erst abschalten. Angesichts der Erderwärmung, die immer extremere Wetterlagen produziert, ist dies unverantwortlich. Nach Angaben der UNO werden aufgrund der Klimaveränderungen in den nächsten Jahren Millionen Menschen ihre Heimat verlassen müssen.

Klimagerechtigkeitsgruppen fordern, dass die Treibhausgase auf ein Minimum begrenzt werden müssen, so dass sich jedes Lebewesen in einer intakten Atmosphäre und Umwelt entfalten kann. Das Recht auf Nutzung der Atmosphäre und Ressourcen muss für Alle gleichermaßen gelten. Niemand darf auf Kosten Anderer leben. Das heißt aber auch, dass alle Menschen weltweit das gleiche Anrecht auf Zugang zu Energie und Mobilität haben müssen.

Daraus ergibt sich aber auch ein grundsätzliches Umdenken in der Energie- und Verkehrspolitik. Auch beim angeblichen Wundermittel E-Mobilität ist dabei die gesamte Ressourcenkette zu berücksichtigen. Wie schon bei der Kohlegewinnung in Kolumbien oder jetzt in Russland müssen wir uns fragen: Wo und unter welchen Bedingungen werden die für die E-Mobilität notwendigen Rohstoffe gewonnen? Im Ergebnis wird auch die E-Mobilität zu einer weiteren Erderwärmung beitragen. Notwendig ist daher nicht ein „weiter so“ nur mit E-Mobilität, sondern die Entwicklung eines alternativen kollektiven Verkehrskonzepts. Dies kann ich bei der EnBW nicht erkennen.

Klimagerechtigkeit bedeutet ferner, gemeinsam Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Schäden durch die menschengemachte Erderwärmung vermieden werden. Die Verursacher entstandener Schäden müssen Verantwortung für die Betroffenen übernehmen. Es besteht eine große Ungerechtigkeit zwischen den Ressourcenverbrauchenden und den Leidtragenden der Klimawandelfolgen. Diese Ungerechtigkeit zeigt sich im sozioökonomischen Status, zwischen verschiedenen Generationen und insbesondere im globalen Kontext. Die Mehrzahl der Menschen im Globalen Süden leidet bereits heute verstärkt unter den Folgen des Klimawandels, obwohl sie diesen weder verursacht haben, noch der Klimakrise etwas entgegen setzen können. Auf einem endlichen Planeten muss unendliches (Wirtschafts-)Wachstum gestoppt werden, um ein natürliches Klima zu erhalten.

Dieser Verantwortung muss auch die Firmenpolitik der ENBW gerecht werden. Dieses Ziel ist jedoch nicht durch immer neue Großprojekte, sondern nur durch eine dezentrale, vernetzte und ökologisch nachhaltige Energieversorgung mit regenerativen Energieträgern zu erreichen. Das Festhalten an Kohlekraftwerken ist für den Aus- und Aufbau einer ökologisch sinnvollen Vernetzungsstruktur kontraproduktiv, da für Kohlekraftwerke wie auch für Kernkraftwerke andere Verteilungsstrukturen notwendig sind. Oberster Maßstab muss jedoch sein, dass nur so viel Energie wie notwendig und so wenig wie möglich produziert und verbraucht wird. Von dieser Zielvorstellung ist die EnBW leider noch weit entfernt.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nr.4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Wie bereits in meinem Einspruch gegen die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) ausgeführt,sind auchnach dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren beseitigt und die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen. Neben dem hochradioaktiven Atommüll fallen großen Menge auch von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen an. Ein besonderes Problem stellen sehr schwach-aktive Abfälle dar, die unterhalb eines bestimmten Strahlenwertes nicht mehr kontrolliert werden und als Rohstoff in den Wirtschaftskreis zurückkehren. Aus altem kontaminierten Stahl können dann z.B. Kochtöpfe oder Bratpfannen werden.

Nach wie vor hat die EnBW kein radiologisches Gesamtkataster ihrer Atomanlagen sowie keine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt. Laut geltenden Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) von 2005 soll zu Beginn einer Stilllegung eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlage durchgeführt werden. Dadurch wird das Wissen über den Reaktor erhalten, es können eine fundierte Abwägung über das Stilllegungskonzept erfolgen und die Rückbauschritte so geplant werden, dass sie die Strahlenbelastung und das Störfallrisiko möglichst gering halten. Außerdem muss eine Gesamtliste der insgesamt zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen vorliegen, bevor mit Dekontaminationsarbeiten („Freiputzen“) wie bereits in Obrigheim begonnen wird. Alle einzelnen Genehmigungsschritte für Stilllegung und Abbau müssen jeweils zwingend mit einer rechtswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden werden. Abwägungserfordernisse müssen transparent und im Sinne des Vorsorgeprinzips gestaltet werden. Sie dürfen nicht wirtschaftlichen Belangen der Betreiber unterworfen sein.

Die Öffentlichkeit muss umfassend und wirksam bei AKW-Stilllegungen beteiligt werden. Dies muss auch für alle Anlagen gelten, die an den Abrissstandorten neu errichtet werden (dh. auch z.B. Atommüllbehandlungsanlagen, Standortabfalllager). Alle einzelnen Genehmigungsschritte für Stilllegung und Abbau müssen jeweils zwingend mit einer rechtswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden werden.

Bei der Atomenergie handelt es sich um eine Hochrisikotechnologie, die unter anderem mit extremen Schadensfallrisiken aber auch mit bisher noch nicht geklärten Endlagerproblemen belastet ist. Daher muss der Abriss von KKP 1 sofort gestoppt werden und jeglicher „Atomtourismus“ unterlassen werden, solange nicht geklärt ist, wo der Atommüll letztendlich gelagert wird.

KKP 2 sofort stillgelegt werden. Durch den weiteren Betrieb der Atomanlage Philippsburg 2 und die Abnahme von Atomstrom entsteht täglich mehr Atommüll, dessen Lagerung und möglichst sicherer Einschluss zukünftig weitere Kosten in Milliardenhöhe verursachen wird.

KKP 2 muss sofort stillgelegt werden, da die im Katastrophenschutzplan beschriebenen Evakuierungsmaßnahmen bis heute völlig unzureichend umgesetzt wurden. Binnen eines Tages müssten etwa am Standort Philippsburg fast eine halbe Million Menschen (477.000 Menschen) innerhalb eines 20-Kilometer-Radius evakuiert werden.

KKP 2 muss sofort stillgelegt werden, weil im Druckwasserreaktor Philippsburg II noch jährlich durchschnittlich 48 abgebrannte Brennelemente anfallen, deren derzeitige Lagerung völlig unsicher ist und deren Endlagerung in den Sternen steht.

Es darf keine Übertragung der Reststrommenge vom abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) auf den Block 2 (KKP 2) am gleichen Standort geben.

Unabhängig davon ob jemand in der Vergangenheit für oder gegen die Nutzung der Atomenergie war, sollten jetzt alle das Interesse haben, den Atommüll für alle Zukunft so sicher wie überhaupt nur möglich zu verwahren. Daher muss auch die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung immer und in aller Zukunft vor den Kostenminimierungsinteressen der EnBW stehen.

Gegenanträge zur EnBW Hauptversammlung 2019

Am Mi. 08.05.19 findet die jährliche Hauptversammlung der EnBW in Karlsruhe statt. Harry Block, Mitglied der Anti-Atom-Ini KA, wird bei der Hauptversammlung folgende Gegenanträge vortragen

Zu 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der gesamte Vorstand wird nicht entlastet.

Der Zustand der EnBW ist am Vergütungsbericht abzulesen. Die Vorstände verdienten 2018 weniger, weil die auch im letzten Jahr – allein durch die Rückerstattung der Brennelementesteuer bedingten – schöngeredeten, phantasievollen Zukunftsaussichten der EnBW mit der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden zu erwartenden Ertragsbildes in 2018 wenig zu tun hatte.

Der sich als lnfrastrukturdienstleister darstellende Konzern lebt vor allem als Netzraubritter am Rhein und Neckar. Die Kosten für Infrastruktur und Netz trägt allein der Energiekunde durch die ständig steigenden Stromkosten. Dazu schleppt die EnBW einen milliardenhohen Schuldenberg mit sich. Die auf Pump finanzierte Umsetzung der ´Energiewende´ in der EnBW hat diese einer neuen Finanzkrise nähergebracht. Denn trotz des anteiligen Verkaufs zukunftsträchtiger Offshore-Windparks an den in seinem Heimatland durch Ölschieferabbau in der Kritik stehenden umweltzerstörenden Fond Enbridge hat die EnBW eine erbärmliche Eigenkapitalquote. Die Rückzahlungen der angehäuften Verbindlichkeiten reichen über Jahrzehnte und sind mit Traumzinssätzen für die Gläubiger ausgestattet. Die Nettofinanzschulden haben sich im letzten Jahr um 28,2 % erhöht.

Jahresabschluss und Lagebericht verniedlichen – wie auch die Persilscheine der von der EnBW mitfinanzierten Ratingagenturen – kritiklos die Unternehmenszukunft mit dem neuen Leuchtturmprojekt Elektromobilität, die weder unsere Mobilitätsprobleme noch z.B. die lungengängigen Ultra-Feinstäube von Reifen und Bremsabrieb verhindern wird.

Vorwärts in die Vergangenheit mit Experten, die die Technologie „Power-to-Gas“ aus regenerativen Quellen nicht in ihren Blick nehmen. Und das bei einem Konzern, der nach Übernahme des Gasversorgers VNG zum größten Gaskonzern Deutschlands wurde. Mit dieser Technologie (Methanisierung von Off-Shore-Windstrom) wäre auch ein Umbau der Dreck- und Kohlendioxidemittenten = Kohlekraftwerke in Gaskraftwerke ohne Netzausbau möglich und klimafreundlich, wenn er aus Überschussstrom stammt. Die Milliarden-Investitionen für neue Stromleitungen und den 500 Millionen teuren Konverter für Braunkohlestrom wie in Philippsburg geben keinen Raum für andere Zukunftsperspektiven.
Die Kohlendioxid-reduzierte Energieerzeugung hat genauso abgenommen wie die von Strom aus regenerativer Energie; dafür Zunahme bei Braunkohle und Steinkohle. Menschenrechtsverletzungen beim Bezug der Kohle aus Kolumbien wurden durch den Bezug russischer Kohle aus einem ökologischen und sozialen Notstandsgebiet, Kusbass, ersetzt. Luft, Böden und Trinkwasser sind dort extrem durch Schadstoffe belastet, sodass dort schwarzer Schnee in diesem Jahr großflächig zu besichtigen war.

Dezentralität als Wachstumsfeld im Strom-, Gas- und Wärmemarkt und die Kernfrage der lückenlosen Versorgungssicherheit, auch durch Speichertechnologien über 24 Stunden am Tag, findet man nur in spurenweise.

Zu 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Wieder finden sich im Geschäftsbericht Allgemeinplätze „intensive Befassung und Diskussion mit dem Vorstand über die strategische Ausrichtung der EnBW AG“, ohne uns Aktionären zu begründen, warum er die Entscheidungen des Vorstandes in 2018 zweckmäßig und auch wirtschaftlich hält.

So unterstützt der Aufsichtsrat das Joint Venture mit dem türkischen Unternehmen Borusan. Damit unterstützt er das Regime des diktatorisch regierenden Erdoğan, der missliebige Journalisten einkerkert und Zehntausende mutmaßliche Gegner verfolgt.
Die gegenwärtige politische Lage rechtfertigt in keiner Weise eine nachhaltige, langfristige strategische Unternehmensinvestition der EnBW in der Türkei.

Er stimmt bei einem kreativ errechnetem Bilanzgewinn in Höhe von 279,1 Mio. €
(Vorjahr: 963,2 Mio. €) einer Dividende 0,65 € (Vorjahr: 0,50 €) zu, die nicht durch die Ergebniszahlen zu rechtfertigen ist, weil sich bei diesem Gewinn auch noch Verkäufe wie z.B. VNG Norge durchschlagen.

Der Corporate-Governance-Bericht ist weiterhin eine Nullerklärung, weil da nur erklärt wird, dass die EnBW die geltenden Gesetze einhält. Selbst das ist nicht voll erfüllt, weil der ordnungsgemäße Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Philippsburg 2 eingestellt werden müsste – da ohne einen an die Erfahrungen aus Fukushima geforderten neuen Katastrophenschutzplan, den es bis heute nicht gibt.

Solidaritäts-Erklärung mit Jochen Stay und ‚.ausgestrahlt‘

Auch die Anti-Atom-Initiative KA hat die Solidaritätserklärung mit Jochen Stay unterschrieben. Nachfolgend die Pressemitteilung:

28 Anti-Atom-Initiativen protestieren gegen die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) am 3. April verbreiteten Lügen und Falschdarstellungen, die gegen ‚.ausgestrahlt‘ und in persönlich diffamierender Weise gegen deren Sprecher Jochen Stay gerichtet sind, und erklären sich mit ‚.ausgestrahlt‘ und mit Jochen Stay solidarisch.

In dem vom BfE am 3. April publizierten und von dessen Präsidenten Wolfram König zu verantwortenden Text wird Jochen Stay persönlich angegriffen und fälschlich behauptet, er habe sich „im Gegensatz zu anderen Umweltverbänden“ nicht an einer „gesamtgesellschaftlich zusammengesetzte Kommission“ beteiligt, die „von 2014 bis 2016 Empfehlungen für die Novellierung des Standortauswahlgesetzes“ ausarbeitete – gemeint ist die sogenannte Endlager-Kommission.

Wir erinnern daher an das, was sich vor wenigen Jahren tatsächlich zutrug:

Schon im Mai 2013 lehnten Greenpeace, der BUND und andere große Umwelt-Verbände die Einladung des damaligen „Umwelt“- und Atom-Ministers Peter Altmaier ab, zu einem „Bürgerdialog“ über einen angeblichen „Neustart der Endlagersuche“ nach Berlin zu kommen. Auch nahezu alle Bürgerinitiativen an Orten heutiger Zwischenlager sagten zu Altmaiers Einladung „Nein Danke“. Olaf Bandt, Bundesgeschäftsführer des BUND, erklärte: „Das ist die Perversion von Bürgerbeteiligung.“ Und Thomas Breuer, Leiter des Klima- und Energiebereichs von Greenpeace, kommentierte: „Ein ehrlicher Neuanfang für eine Endlagersuche erlaubt keine Vorfestlegungen.“

Im August 2013 bekräftigten die Umwelt-Organisationen Greenpeace, BUND und ‚Robin Wood‘ übereinstimmend ihre Ablehnung, an der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ teilzunehmen. Auch die Atommüll-Konferenz, ein bundesweites Treffen von Bürgerinitiativen von Atommüll-Standorten, unabhängigen WissenschaftlerInnen und in diesem Bereich arbeitenden Organisationen, die am 31.08.2013 in Kassel stattfand, endete mit dem Beschluß, daß „die beiden für die Umweltbewegung vorgesehenen Plätze in der Kommission nicht besetzt werden“ sollen. ‚.ausgestrahlt‘ hat sich damit an den Beschluß der Atommüllkonferenz vom 31.8.2013 gehalten.

Von insgesamt 33 Plätzen wurden zwei (in Zahl: 2) den Umwelt-Verbänden angeboten. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) bekräftigte im Namen aller mit der Materie befaßten Umweltverbände und Initiativen im Dezember 2013, keine VertreterInnen in die Kommission zu entsenden. Gespräche zwischen Umweltbewegung und Politik im März 2014 blieben erfolglos. Selbst als der Bundestag am 10. April 2014 die Mitglieder der Kommission benannte, blieben die beiden Umwelt-Plätze leer.

Leider fiel der BUND im April 2014 um und entsandte Klaus Brunsmeier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BUND, in das Alibi-Gremium. Danach folgte der wenig bekannte Verband ‚Deutsche Umweltstiftung‘ dem Beispiel des BUND und bewarb sich um einen der beiden angebotenen Plätze in dem nun kurz als „Endlager-Kommission“ bezeichneten Gremium.

Im Mai 2014 wurde die personelle Zusammensetzung der „Endlager-Kommission“ bekannt und damit zugleich offenbar, wie einseitig die Auswahl der 33 Kommissionsmitglieder getroffen worden war: Viele der benannten Personen sind für ihre langjährige Pro-Atom-Haltung bekannt.

Auch etliche Argumente, mit denen das BfE die Aufklärungsarbeit von ‚.ausgestrahlt‘ in Hinblick auf die vermeintliche „Beteiligung der Öffentlichkeit“ bei einer „Endlagersuche“ zu kritisieren versucht, gehen an der Sache vorbei und sind schlicht falsch. In einer öffentlichen Stellungnahme geht ‚.ausgestrahlt‘ auf alle Punkte in der Darstellung des BfE vom 3. April nochmals ein.

Anti-Atom-Gruppe Freiburg (www.antiatomfreiburg.de)

AntiAtom-Euskirchen (www.antiatomeuskirchen.de)

Fukushima nie vergessen e.V. (www.fukushimanievergessen.wordpress.com)

CSFR | Comité pour la Sauvegarde de Fessenheim et de la plaine du Rhin

Stop Fessenheim (www.stop-fessenheim.org)

BI Aktion Z – AKW Esenshamm/Unterweser (www.aktion-z.de)

AG Schacht Konrad e.V. (www.ag-schacht-konrad.de)

WAAG | Wolfenbütteler AtomAustiegsGruppe (www.waagwf.wordpress.com)

BI Weisweil (www.badisch-elsaessische.net)

Mütter gegen Atomkraft e.V. (https://muettergegenatomkraft.de)

Kieler Initiative gegen Atomanlagen (http://bi-kiel.blogspot.com)

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim (https://neckarwestheim.antiatom.net)

AKU Wiesbaden (www.aku-wiesbaden.info)

PLAGE | Plattform gegen Atomgefahren – Salzburg (www.plage.at)

AtomkraftEnde.Darmstadt (http://atomkraftendedarmstadt.blogsport.de)

Atomerbe Biblis e.V. (http://atomerbebiblis.ibk.me)

Langen gegen Atomkraft (www.franzscheidel.de/Anti-AKW/LGA/lga.html)

Aktion ‚Strom ohne Atom‘ – Stuttgart

BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (www.bi-luechow-dannenberg.de)

Anti-Atom-Initiative Karlsruhe (https://anti-atom-ka.de/anti-atom-initiative-karlsruhe)

BI AntiAtom Ludwigsburg (www.antiatom-ludwigsburg.de)

AK.W.Wende Bergstrasse

AG AtomErbe Neckarwestheim (www.atomerbe-neckarwestheim.de)

CDAK | Bundesverband Christliche Demokraten gegen Atomkraft

Anti-Atom-Netz Trier (www.antiatomnetz-trier.de)

Anti_Atom_Plenum Köln (www.antiatomkoeln.de)

BI Brokdorf akut (www.brokdorf-akut.de)

ByeByeBiblis – Energiewende in der Region e.V. (www.byebyebiblis-ev.org)

2019 soll der nächste Castor Transport von La Hague nach Philippsburg kommen

Angekündigt ist der nächste Castortransport von La Hague nach Philippsburg für 2019, wann genau er kommt wissen wir noch nicht.
Wir werden euch auf diesen Seiten auf dem laufenden halten.

Was wir derzeit wissen:

Stand März 2019 war, dass die Transportgenehmigung vom BfE noch nicht erteilt wurde. Allerdings hat der Transportbehälter der Bauart CASTORÒ HAW 28 M mittlerweile eine deutsche Zulassungsgenehmigung. Laut Umweltministerium Baden-Württemberg, soll der Transport nach heutiger Planung über die Schiene erfolgen. Für die Transport- und Behältergenehmigungen ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zuständig.

Bei den anstehenden Castortransporten aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague handelt es sich um Atommüll der in Glas verpackt ist. Siehe auch … https://umweltfairaendern.de/2015/06/castor-transporte-atommuell-is-coming-home-sicherheitsnachruestungen-erforderlich/

Am 14.11.18 gab es in Philippsburg eine öffentliche Veranstaltung der BfE zum Castortransport von La Hague nach Philippsburg. Dort drückte der Philippsburger Bürgermeister Stefan Martus seine Verwunderung aus warum es auf einmal keiner „heißen Zellen“ mehr bedarf. Diese Frage blieb ungeklärt im Raum stehen.

Zum Thema Heiße Zelle siehe auch: http://www.hubertus-zdebel.de/atommuell-bundestagsabgeordneter-zdebel-fordert-nachruestung-heisser-zellen-an-den-castor-zwischenlagern/

Faktensammlung Zwischenlager

Eine Zusammenstellung der Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, 2019

Der Ausdruck „Zwischenlager“ bezieht sich hier auf hochradioaktiven Müll aus dem Betrieb von AKWs bzw. WAAs.

Zentrale Zwischenlager:

  • 4 Standorte: Gorleben, Ahaus, Jülich, Greifswald
  • Inhalt: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Reaktoren und verglaste
  • Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung
  • Eigentümer: Bund (seit Errichtung)

Dezentrale Zwischenlager („Standort-Zwischenlager“)

  • 12 Standorte; neben den Reaktoren: Biblis, Brokdorf, Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Lingen, Neckarwestheim, Philippsburg, Unterweser
  • Inhalt: Bisher: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren am Standort; für Neckarwestheim zusätzlich: Brennelemente aus Obrigheim
  • Beantragung Aufnahme von Abfällen aus WAA: Brokdorf (7 Behälter), Isar (7), Biblis (6), Philippsburg (5)
  • Eigentümer: jetzt Bund; vorher Betreiber der jeweiligen AKWs
  • Entstanden, um Transporte zu minimieren; Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung seit 1. Juli 2005
  • Derzeitiger „Füllstand“: je nach Standort 30-80%
  • Durch Atomausstieg haben die Zwischenlager mehr Stellplätze, als benötigt

Technische Umsetzung
Der Müll verbleibt in den Transport- und Lagerbehältern; diese sind in Hallen nebeneinander aufgestellt. Die entstehende Wärme wird durch Luft abgeführt (Naturzugkühlung). Sicherung gegen äußere Einwirkung bzw. vor Strahlung lt. Betreiber in erster Linie durch den Behälter selbst;
Lagerhallen selbst nur unzureichend gegen „äußere Einwirkungen“ gesichert. Nachfragen werden regelmäßig mit Verweis auf Geheimhaltung/Terrorschutz abgewiesen.

Genehmigungen
Genehmigungen laufen 2036 (Gorleben) – 2047 (Unterweser), danach würde jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich.
In den Genehmigungen wurden die zugelassenen Behältertypen festgelegt
ABER: Es besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen.

Weiterer Verbleib des Mülls
Der Legende nach sollen die Behälter noch während der vorgesehenen Betriebszeit der Zwischenlager in ein Endlager überführt werden.