Es reicht: Atomkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) darf nicht mehr angefahren werden.

Pressemitteilung: Karlsruhe, 17. Juni 2019

Am 24. Mai 2019 meldeten EnBW und das baden-württembergische Umweltministerium – sehr verzögert – wieder einen Ausfall eines Notstromdiesels des Blocks 2 in Philippsburg.
Wir stellten da die Frage, ob es sich hierbei um einen systemischen Fehler bei den Notstromdieseln handelt, wenn man das aktuelle Problem mit anderen aus der Serie von Notstromdiesel-Störfällen des KKP 2 vergleicht.

Dann kam das Herunterfahren der Anlage und ein für uns weiteres schwerwiegendes Problem.
8 Tage brauchte das Umweltministerium, um das Ereignis Notstromdiesel bekannt zu machen. Die EnBW packte in ihre Meldung am Abend des 6.6.2019 zum Notstromproblem als 4. Absatz diesen Text (s. auch Anhang=vollständige Erklärung):
EnBW: „Beim Abfahren der Anlage hat es im konventionellen, also nicht-nuklearen Kreislauf der Anlage bei einer Armatur einen Funktionsfehler gegeben. Die Armatur regelt die Zufuhr von Wasser in einen der vier Dampferzeuger und hat nicht vollständig geschlossen. Ihre Funktion wurde jedoch – wie vorgesehen – automatisch von einer weiteren Armatur übernommen. Auch dieses Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, Umgebung und Anlagenbetrieb und wird von der EnBW fristgerecht an die Aufsichtsbehörde gemeldet. Die EnBW stuft diesen Befund vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 ein. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen INES-Skala.“

Das UM hat in seiner gleichzeitigen Meldung zum Notstromproblem kein Wort zu dem Dampferzeugerproblem geschrieben. Und dass die EnBW die Speisung der Dampferzeuger im Sekundärkreislauf als „nicht-nuklear“ bezeichnet, mag technisch in Abgrenzung zum Primärkreis korrekt sein, es ist aber eine grobe Irreführung. Diese Irreführung findet sich nun beim UM nicht, dafür andere trickreiche Formulierungen. Vermutlich erklärt deren komplizierte Erarbeitung die lange Dauer bis zur Veröffentlichung des Umweltministeriums: „wodurch dieser zu stark bespeist wurde“ / feiner Unterschied zu: „Überspeisung des Dampferzeugers wurde […] verhindert“. „Während diese geschlossen wurden“ soll wohl heißen „in der Zeit, bis diese vollständig geschlossen waren“ … „woraufhin der Reaktorschutz einen ZU-Befehl für die Absperrarmaturen ausgelöst hat.“ Und „Die Meldepflicht ergibt sich daraus, dass der Reaktorschutz aufgrund des Überschreitens eines Grenzwerts für den Dampferzeugerfüllstand angesprochen hat.“ muss man wohl so verstehen: Nicht das Versagen des Volllastregelventils oder dessen Zustandsmelder gilt als das Problem, sondern dass das Eingreifen der Bedienmannschaft und das von ihr bewirkte Schließen zusätzlicher Armaturen nur langsam gegriffen hat; und auch das gilt nur als Ereignis, weil dann durch zu hohen Füllstand die Reaktorschutz-Automatik ausgelöst wurde. Merkwürdig ist auch, dass laut UM die entscheidende Maßnahme das Eingreifen der Bedienmannschaft war. Laut EnBW erfolgte dagegen das Absperren der zusätzlichen Armatur „automatisch“. Was stimmt? 

Für uns zeigt auch dieser „Funktionsfehler“ die  Störanfälligkeit  derart  überzüchteter Steuerungen auf. Diese „Fehlfunktionen“ bei Betriebsstörungen in Atomkraftwerken werden dann stets beschwichtigend als „sicherheitstechnisch unbedenklich“ eingestuft und so öffentlich verkauft. Deutschlands Atomkraftwerke seien doch die sichersten der Welt. Die Frage ist nur, wann ein solcher Fehler dann zum „großen Knall“ führt.

Der dargestellte Störfall-Ablauf der Überspeisung eines Dampferzeugers ist für uns nicht nachvollziehbar. Das Überspeisen eines Dampferzeugers über den höchstzulässigen Speisewasserstand hinaus gilt als ernster Störfall, der sofortiges Abschalten der Feuerung und Alarmgabe auslösen muss, was vom TÜV an jedem popeligen Dampfkessel regelmäßig überprüft wird. Der Dampfkessel muss dazu mit einer selbstüberwachenden, bauteilgeprüften Überfüllsicherung ausgestattet sein, dessen Ausgangssignal unmittelbar mittels Festverdrahtung auf die Feuerung sowie die Alarmgabe geschaltet sein und den Schließbefehl für die Nachspeise-Armatur auslösen muss und nicht irgendwie über eine undurchsichtige Programmierung – dies würde  an einem x-beliebigen Dampferzeuger kein TÜV abnehmen!

Hier liegt offensichtlich ein Schaltungs- und/oder ein Programmierfehler vor, weil die Nachspeise-Einrichtung jedenfalls nicht bestimmungsgemäß gearbeitet hat. Wie konnte es angehen, dass dies über die rd. 30 Betriebsjahre des KKP II hin nie aufgedeckt und behoben worden ist? Und das bei Atomkraftwerken, die angeblich die sichersten der Welt sein sollen? Wer weiß, was da sonst noch für unentdeckte „Eier“ in der Betriebsprogrammierung drinstecken, die zumal in einer zufälligen, aber nicht auszuschließenden Fehlerkombination dann den ganz großen GAU auslösen können. Weil die AKW´s ja mehr oder weniger baugleich ausgeführt worden sind, wurde sicherlich auch die umfangreiche Betriebsprogrammierung bei anderen AKW´s mit übernommen. Es wäre jetzt Aufgabe des UM, eine diesbezügliche Überprüfung aller noch laufenden AKW´s anzuordnen und bis zu deren erfolgreichen Überprüfungsabschluss und ggf. Nachbesserung den Weiterbetrieb der jeweiligen  AKW zu untersagen.

Für Philippsburg heißt das für die Anti-Atom Ini Karlsruhe:               
KKP2 darf nicht mehr angefahren werden.