Meldepflichtiges Ereignis am KKP 1

Auszug aus einer Pressemitteilung der EnBW vom 15. Juli 2020

KKP 1: Funktionsstörung an einer Brandschutztür

Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde beim Schließen einer Brandschutztür einer der beiden Türflügel aus seiner Lagerung gehoben, so dass er nicht mehr schließt. Die Tür wird instand gesetzt. Die genaue Ursachenklärung dauert noch an.

Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich ist deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben. Darüber hinaus wurden bis zum Abschluss der Reparatur Ersatzmaßnahmen für die Funktion der betroffenen Tür ergriffen.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

Und das BW Umweltministerium schreibt dazu:

Beschädigtes Tor zwischen Reaktorgebäude und Dekontaminationsgebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Sprengung der Kuehltuerme des Kernkraftwerk Philippsburg (KKP)

In dem im Abbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) kam es am 8. Juli 2020 zur Beschädigung der Lager eines Tors, mit dem der Transportweg zwischen dem Reaktorgebäude und dem angrenzenden Dekontaminationsgebäude geschlossen werden kann. Das Tor dient auch als Brandschutztür. Aufgrund des Schadens lässt sich das Tor nicht mehr schließen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers: Der Betreiber hat das Tor gegen Umfallen gesichert und die Toröffnung mit einer schwer entflammbaren Folie verschlossen, so dass im Fall eines Brandes in einem der beiden Gebäude die Rauchausbreitung in das angrenzende Gebäude unterbunden wird. Zusätzlich hat er administrative Brandschutzmaßnahmen verschärft. Ein Reparaturkonzept wird erstellt.

Das Tor soll im Falle eines Brandes verhindern, dass sich Brand und Rauch in das benachbarte Gebäude ausbreiten. Diese Funktion kann es momentan nicht erfüllen. Durch die Maßnahmen des Betreibers wird zumindest die Verhinderung der Rauchausbreitung sichergestellt. Die weiteren Komponenten des Brandschutzkonzepts, wie die Maßnahmen zur Branderkennung (z. B. Brandmelder) und zur Brandbekämpfung (z. B. Löscheinrichtungen) sind nicht betroffen. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung insgesamt gering. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.