Verabschiedung des Planungssicherstellungsgesetzes im Bundestag ist eine tiefgreifende Beschädigung von Demokratie und Umweltschutz

Pressemitteilung vom 27.06.2020
von der BI Müll und Umwelt KA und der Anti-Atom-Ini KA

Mit blankem Entsetzen und Empörung haben wir auf die Verabschiedung des Planungssicherstellungsgesetzes am späten Donnerstagabend (14.05.2020) im Bundestag reagiert. In einem parlamentarischen Verfahren, das nur als ein von Anfang an abgekartetes Spiel bezeichnet werden kann, hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz durchgepeitscht. Kernpunkt des Planungssicherstellungsgesetzes ist die faktische Abschaffung des Erörterungstermins in allen relevanten umweltrechtlichen Verfahren, mindestens bis zum 31. März 2021. Dies ist ein schwerer, nicht zu rechtfertigender Eingriff in die demokratischen Rechte der Bevölkerung und in das Umweltrecht. So können umstrittene Großprojekte ohne eine effektive Bürgerbeteiligung durchgesetzt werden.

Im Vorgriff hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Erörterung des Großprojektes Schleith (s. Anhang 1a: Einwendung) im Karlsruher Hafen abgesetzt und will nach Aktenlage ohne Erörterung (s. Anhang 1b: Absage) entscheiden.

Um die Bedeutung von Erörterungsterminen zu unterstreichen, bei denen die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Umweltverbänden und anderen Organisationen gegen konkrete Planungsvorhaben bisher immer wieder intensiv mit Genehmigungsbehörden und Antragstellern erörtert wurden, erinnern wir an zahlreiche Erörterungstermine. So gab es stark besuchte und mehrtägige Erörterungstermine, zum Beispiel zu Thermoselect oder dem neuen Kohlekraftwerk RDK 8 der EnBW, zu der Genehmigung der neuen Gaskraftwerkes der Stadt Karlsruhe und der Papierfabrik Palm oder zu dem Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg, an denen wir uns konstruktiv beteiligen.

Dieses Gesetz ist eine selbstgefällige Degradierung der Öffentlichkeit und ihrer Kontrollfunktion und steht auch dem von der baden-württembergischen Landesregierung propagierten Politik des Gehörtwerdens (s. Anhang 2) entgegen.

Eine nicht nur in der Stadt des Rechts nicht zu duldende Entwicklung, die wir im Falle Schleith intensiv und kritisch begleiten werden.