„Zoff um Abfälle aus Philippsburg“

Leserbrief von Wolfgang Oberacker BNN 10.3.2021

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Hintergrund: Wird ein Atomkraftwerk zurückgebaut, was ja an sich gut ist, weil dadurch die Gefahr eines AKW-Unfalls wie in Fukushima oder in Tschernobyl verhindert wird, muss der Bauschutt auf eine Deponie – doch die Abfallhöfe im Land weigern sich, das Material anzunehmen, Menschen in Deponienähe protestierten.

So z.B. in Hamberg bei Maulbronn, in der Gemeinde Harrislee im Kreis Schleswig-Flensburg, in Schwieberdingen im Kreis Ludwigsburg, in Buchen im Odenwald oder gar Bauschutt vom Atomkraftwerk (AKW) Brunsbüttel auf einer Deponie im Stadtgebiet Lübeck.

Denn in Deutschland gibt es ein Gesetz, nach dem Atommüll mit geringer radioaktiver Belastung unter 10uSV (Microsievert) aus dem Atomgesetz und unter dessen Bewachung entlassen werden darf.

In Frankreich dagegen muss gering radioaktiv belasteter AKW-Abfall in Hallen sicher gelagert werden und darf nicht in den Wirtschaftskreislauf, ins Recycling oder auf Deponien gelangen – die Gefahr der Kontamination ist zu groß.

Und genau darum geht es: Bürger bzw. Anwohner von Deponien gehen zu tausenden auf die Straße und protestieren gegen dieses Vorgehen. Deponiebetreiber wollen aus dem gleichen Grund den Atommüll nicht annehmen. Die Gefahr, dass Häuslebauer protestieren, wenn herauskommt, dass ihr Baumaterial aus einem AKW stammt und radioaktiv belastet ist, könnte ja schon zu einigem Ärger führen. Vor allem kann bisher keine Deponie gezwungen werden, kreisfremde Stoffe anzunehmen, wie dies aus dem Landkreis Karlsruhe zu befürchten ist, da es hier keine geeignete Deponie gibt und händeringend in fremden Revieren nach Deponien gesucht wird.

Laut Studien des BUND und von IPPNW ist außerdem zu erwarten, dass auf die Bevölkerung eine zusätzliche gesundheitliche Belastung von diesen radioaktiven Abrissmaterialien ausgeht, auch wenn diese gering ist. Denn bei radioaktiver Strahlung gibt es keinen unteren Grenzwert, bei dem die Strahlung unschädlich wäre. 

Dramatisch würde sich die Lage zuspitzen, würden die Gefahren einmal kritischer bewertet, denn dann wäre eine Rückholung aus der Umwelt unmöglich, da sie über ganz Deutschland verteilt im Recycling, auf Deponien, im Straßenbau oder gar in Metallen im Haushalt wieder zu finden wären.

Unser Vorschlag: Lasst die gering strahlenden radioaktiven Abrissmaterialien auf dem AKW-Gelände sicher liegen, bis ihre Strahlung abgeklungen ist – bei diesem Material vermutlich in wenigen Jahrzehnten. Philippsburg wird das vielleicht sogar gezwungenermaßen so machen müssen, weil es im Landkreis Karlsruhe keine geeignete Deponie gibt und wie bekannt sich alle anderen Deponien und deren Anwohner gegen kreisfremden radioaktiven AKW-Abriss-Abfall vehement zur Wehr setzen.

Hier noch eine sinnvolle Variante, wie das in Lübeck angedacht ist: 

Derzeit erarbeitet Vattenfall mit MELUND (Genehmigungsbehörde) einen Antrag,

das benachbarte (nicht zum Überwachungsbereich des KKB gehörende) Gasturbinenkraftwerk als (Puffer)Lager zu nutzen. Eine Zuweisung an andere Deponien wäre dann nicht nötig.