40. Jahrestag der Atomkatastophe Tschernobyl

Rede vom KA Friedensbündnis bei der Kundgebung am 25.04.26 am KA Hbf

Rede gegen Atomwaffen

Vor vierzig Jahren passierte die Katastrophe in Tschernobyl.
Heute werden im Iran, in der Ukraine, in Russland Atomkraftwerke bombardiert, werden von den Kriegstreibern der Welt als legitime Ziele definiert. Erst einmal ist das ein verachtenswerter Angriff auf zivile Infrastruktur, denn jeder Tag ohne Strom
bedeutet für Millionen Menschen, dass ihre Häuser dunkel und unbeheizt sind, dass ihre
Lebensmittel in Kühlhäusern und Kühlschränken vergammeln, dass das moderne Leben zu einem halt kommt. Auf längere Sicht führen Angriffe auf Kraftwerke also zu humanitären Katastrophen, sie haben das Ziel, Menschen zu erdrosseln und zu brechen. Diese Taktik sehen wir in immer mehr der großflächigen Kriege dieses Jahrhunderts, immer auf die
Infrastruktur, immer möglichst viele Menschen treffen, totaler Krieg.

Doch bei der Bombardierung eines Atomkraftwerkes kommt natürlich noch dazu, dass es nukleare Kriegsführung ist: Jeder Angriff auf ein Atomkraftwerk nimmt Schäden am Reaktor, nimmt Austritt radioaktiven Materials, nimmt eine Kernschmelze in Kauf. Alles Schäden, die wieder die Bevölkerung besonders betreffen würden. Die Kriegstreiber setzen auch darauf, dass diese Schäden wegen der unübersichtlichen Situation
nicht repariert werden können.

Wir sehen es an den gezielten Infrastrukturbombardierungen durch die USA, an Israels offener Besatzung in Palästina und dem Libanon, wir sehen es bei den gegenseitigen Öl Blockaden vor dem Iran, wir sehen es an den Massakern in der Ukraine und am laufenden Völkermord in Sudan, überall sind Zivilist:innen und zivile Gesellschaft die Hauptziele der Kriegsführung. In diesem Licht müssen wir auch die erneut in Mode gekommenen Drohungen mit nuklearem Krieg betrachten.

Trump tweetet vom Tod ganzer Zivilisationen, Putin spricht von taktischem Atomwaffeneinsatz, Merz und Co. fordern einen Atomschirm für Europa, und laut eines indischen Diplomaten bereiten sich die Vereinten Nationen auf einen Atomschlag gegen Teheran vor. Viele hier kennen die Zahlen, andere nicht:
Über 12000 Atomwaffen gibt es weltweit, ca. 5500 davon bei Staaten der NATO.
Es gibt 9 bekannte Atommächte weltweit.
Es gibt 9 Oberbefehlshaber, die den Erstschlag entscheiden könnten.
3900 Atomwaffen werden jederzeit abschussbereit gehalten, ihre Ziele sind bereits ausgewählt.
Viele dieser Waffen sind an Computer gekoppelt, die allein im Fall einer gegnerischen
Abschusswarnung automatisch feuern.

Auch heute reichen die Atomwaffen aus, um jeden Menschen auf der Erde etliche Male
umzubringen. Durch die Pläne der EU, überall französische Atomwaffen zu stationieren, würde Frankreich weiter aufrüsten. Auch andere Staaten wie Finnland suchen nach Wegen, ein Atomwaffenarsenal aufzubauen, Deutschland hätte diese Kapazitäten bereits. Regionale Wettrüsten wären die Folge. Stationieren, drohen, nachrüsten, das wirkt alles wie ein großes Spiel. In diesem „Spiel“, so nennen es Politiker und Analytiker euphemistisch, ein Spiel mit dem Leben von Milliarden, geht es immer um die Erpressung der Machthabenden mit dem Leid ungezählter Menschen.

Seit wann kümmern sich die Machthaber um ihre Untertanen? Wenn sie das täten, hätten wir dann in allen Atommächten Obdachlosigkeit, Hungertote, Elendsviertel? Niemand kann das Spiel gewinnen! Durch ihr Spiel werden wir zu Zielen. Jede Stadt, die eine Atomrakete stationiert, wird zum Ziel eines Erstschlages, jede Stadt, in der ein Atomkraftwerk steht, könnte schon deshalb angegriffen werden.

Und auch im Frieden bedrohen stationierte Atomwaffen die Zivilbevölkerung:
1982 baute ein Raketenlaster bei Malsch einen Unfall, ein scharfer Atomkampfkörper wurde beschädigt, hunderte Anwohner:innen wurden evakuiert, einige Zeit später passierte ähnliches nahe Heilbronn, beide Male wurden ganze Nachbarschaften belogen, bis heute gibt die US-Army an, dass damals kein Sprengkopf vorhanden gewesen wäre, was
Aslo allein in dieser Region zwei Vorfälle, in denen man beinahe die eigene Bündnisbevölkerung bombardiert hätte.

Wer den Frieden will, braucht keine Atomwaffen. Da die Deutsche Führung aber Atomwaffen will, braucht sie offensichtlich keinen Frieden. Nur wir können uns gegen die Stationierung von Atomwaffen in unseren Städten und Ländern wehren, indem wir uns zusammentun und unsere Ablehnung auf die Straße tragen.
Nein zu Atomwaffen, nein zu Atomwaffenstationierungen!
Ich bin vom Friedensbündnis, wir setzen uns gegen die fortschreitende Militarisierung hierzulande ein, wenn ihr Interesse an Mitarbeit habt, kommt doch gerne auf mich zu.

40. Jahrestag der Atomkatastrophe von Tschernobyl

Redebeitrag von Stefan Lau am Sa. 25.04.2026 bei der Kundgebung am KA Hauptbahnhof

Ohne Atombomben keine Atomkraft – ein paar Gedanken zum Atomzeitalter“

Es gibt keine friedliche Nutzung der Atomenergie; am Anfang war die Atombombe!

Unsere Epoche des Atomzeitalters bedeutet die Möglichkeit der Selbstvernichtung der Menschheit, bzw.weise der Wahrscheinlichkeit der Selbstvernichtung.“

(Günther Anders, Hiroshima ist überall“, S. XXVII)

schwer auszuhalten, wir sollten es uns an Gedenktagen wir heute trotzdem immer wieder klar machen was Atomzeitalter bedeutet. – und heute kommen noch die globalen Folgen des menschengemachten Klima-Umbruchs dazu.

Kurze Erinnerung: Wie fing alles an:

Von 1942 bis 1945 entwickelten mehr als 150.000 Wissenschaftler*innen, Techniker*innen und Arbeiter*innen unter dem Codenamen „Manhattan Project“ die ersten Atombomben. Das „Manhattan Project“ wurde gestartet, weil Nazi-Deutschland an der Entwicklung einer Atombombe forschte. Bis Ende 1945 beliefen sich die Kosten auf 1,9 Milliarden US-Dollar. Das Manhattan-Projekt zählt zu den größten technischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Menschheitsgeschichte.

  • 16. Juli 1945 wurde die erste Atomexplosion ausgelöst:
    der sogenannte Trinity-Test in New Mexiko im Tal »Jornada del Muerto«
    (Tag des Todes); es war eine Plutoniumbombe gleicher Bauart wie sie dann über Nagasaki abgeworfen wurde.
  • 6. August 1945: Abwurf der Uranbombe „Little Boy“ über Hiroshima durch den US-Bomber Enola Gay. Ungefähr 70.000 starben direkt am Tag des Angriffs, bis Ende des Jahres 1945 kamen weitere 70.000 Tote dazu. Fünf Jahre später sollten es rund 200.000 werden.
  • 9. August 1945: Abwurf der Plutoniumbombe „Fat Man“ von einem US-amerikanischen B-29-Bomber auf Nagasaki. Ungefähr 22.000 Menschen starben direkt am Tag des Angriffs, 42.000 wurden verletzt.

Aber auch ohne direkten Einsatz im Krieg führen Atomwaffen zu Tod und Elend. Angefangen bei der Gewinnung von Uran; das Uran für die Hiroshima-Bombe und für den Reaktor in Fukushima wurden in der gleichen Mine im Kongobecken geschürft, ein von Bürgerkrieg und Warlords dominiertes Land,

Unfällen mit Atombomben,
der Gefahr eines „Atomkriegs aus Versehen“,

den wenig beachteten Langzeitfolgen der Atombombentests und
der Gefahr eines Atomkriegs „aus Versehen“.

Am 17. Januar 1966 kollidierte ein Tankflugzeug der US-Luftwaffe mit einem B-52-Bomber mit vier Wasserstoffbomben an Bord. Beide Flugzeuge explodierten; die Einzelteile und die gefährliche Fracht fielen über dem kleinen Küstendorf Palomares in Andalusien vom Himmel. Bei zwei der vier Bomben öffnete sich der Fallschirm nicht. Sie zerbarsten beim Aufprall auf der Erde und verseuchten Luft und Boden rund um Palomares mit Plutonium und Uran. Die vierte Bombe fiel ins Mittelmeer und wurde erst 80 Tage später gefunden. – Die B52-Bomber flogen seit 1961 im Rahmen der Operation »Chrome Dome« mit H-Bomben täglich über Spanien. Während der Kubakrise 1962 waren täglich 42 Bomber in der Luft. Fünf Jahre lang
flogen mehr als 17.000 Bomber mit ca. 35.000 Wasserstoffbomben über Spanien, um „gegebenenfalls“ schnell auf einen Angriff der Sowjetunion zu reagieren. Kein anderes Land in Europa erlaubte damals solche gefährlichen Manöver in seinem Luftraum.

Am 21. Januar 1968 verursachte der Absturz eines mit Atomwaffen bestückten B-52 Bombers der US Air Force über Grönlandgroße Landflächen und die umliegenden Gewässer mit radioaktivem Plutonium. Die Besatzung konnte sich per Schleudersitz retten, die Maschine stürzte etwa 13 km südlich der US-Luftwaffenbasis Thule ab.
Ein Besatzungsmitglied starb bei dem Absturz, die anderen sechs überlebten.

Durch eine glückliche Fügung kam es beim Absturz der Wasserstoffbomben nicht zu einer atomaren Kettenreaktion. Allerdings explodierte der nicht-atomare Sprengstoff und führte zur großflächigen Verseuchung des umliegenden Geländes mit ca. zehn Terabecquerel radioaktivem Plutonium (Tera = Billion) sowie Uran, Americium und Tritiom.

Einige Eisschollen sanken unter dem Gewicht der radioaktiven Stoffe und nahmen die strahlenden Partikel mit auf den Meeresboden. Man schätzt, dass insgesamt etwa fünf Gigabecquerel (Giga = Milliarde) radioaktives Plutonium in die umliegenden Gewässer gelangten. Eine radioaktive Wolke driftete zudem vom Unglücksort nach Süden ab und verseuchte die Region rund um das etwa sieben Kilometer entfernt liegende Dorf Narssarssuk.

Grönland ist völkerrechtlich Teil Dänemarks, welches sich offiziell zur atomwaffenfreien Zone erklärt hatte. Nach Großdemonstrationen der Bevölkerung reagierte die dänische Regierung auf die radioaktive Verseuchung schließlich zumindest mit einer Protestnote an die USA.

Bei großflächigen Dekontaminationsmaßnahmen wurden nach Angaben der USA ca. 90 % des Plutoniums entfernt und als Strahlenmüll in die USA zurückgebracht. Schätzungsweise ein Terabecquerel Plutonium verblieb aber im Meer und Eis rund um Thule.

Die Aufnahme von Plutonium durch die Nahrung ist ein relevantes Gesundheitsrisiko für die indigenen Inughuit in der Region rund um Thule geworden, da deren Ernährung vor allem aus Fisch und Meeressäugern besteht, deren Fleisch durch das Plutonium kontaminiert wurde. Vor allem die Bewohner nahe gelegener Siedlungen wie Narssarssuk sind betroffen. Epidemiologische Studien ihres Gesundheitszustandes wurden jedoch nie veröffentlicht.

Die dänischen Aufräum- und Dekontaminationsarbeiter berichteten von einer erheblichen Rate an Krebserkrankungen und Todesfällen unter ihren Kollegen. Bei einer Erhebung aus dem Jahr 1995 wurden in einer Stichprobe von 1.500 Arbeitskräften 410 Todesfälle durch Krebserkrankungen gefunden. Ähnliche Studien wurden an den US-amerikanischen Arbeitern nie durchgeführt, obwohl sie dem radioaktiven Material stärker ausgesetzt waren als ihre dänischen Kollegen.

Am 7. April 1989 brach auf dem sowjetischen Atom-U-Boot „Komsomolez“ zwischen Norwegen und Spitzbergen in etwa 400 Metern Tiefe im Heck ein Brand aus. Die Crew konnte ein Feuer im Maschinenraum nicht unter Kontrolle bringen, 42 Menschen an Bord starben. Das U-Boot liegt seitdem in fast 1.700 Metern Tiefe in der Norwegischen See – mit einem abgeschalteten Atomreaktor und zwei nuklearen Sprengköpfen an Bord. Um eine radioaktive Verseuchung zu verhindern, wurden 1994 Torpedorohre und andere Löcher mit Titanplatten versiegelt.

Untersuchungen zeigen, dass es Anzeichen dafür gibt, dass radioaktives Material aus dem atomaren Antrieb wie auch gelagerter nuklearer Brennstoff zerfällt.
„Die gute Nachricht“: Im Meeresboden ringsum das U-Boot lässt sich das nicht weiter nachweisen – vermutlich wird das Material nachdem es austritt sofort durch das Wasser verdünnt und abtransportiert. Die Forschenden empfehlen aber, das Wrack trotzdem regelmäßig zu kontrollieren.

Auch bei uns im Südwesten gab es Unfälle mit Atomraketen:

Am 2. November 1982 versagten in Waldprechtsweier die Bremsen eines US-1Militärtransporters mit einer Pershing-I-A-Rakete. Ein Autofahrer wurde getötet und für die Bergung musste wegen der Explosionsgefahr der Kurzstreckenrakete der gesamte Ort evakuiert werden.

Am 11. Januar 1985 fing bei einer Routineübung eine Pershing-II-Rakete auf dem Militärgelände Heilbronn-Waldheide Feuer und brannte explosionsartig ab. In 250 Meter Entfernung waren gefechtsbereit Pershing-II-Raketen mit Atomsprengköpfen stationiert. 3 US-Soldaten wurden damals getötet und 16 schwer verletzt.

Die Folgen für die Bevölkerung und Arbeiter habe ich eben schon kurz angesprochen; die Langzeitfolgen der bislang über 2.000 Atomwaffentests weltweit werden bislang immer noch recht wenig beachtet:Nach einer Studie der internationalen Ärztinnen und Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) kam es allein durch oberirdische Atomwaffentests bis zum Jahr 2000 zu 430.000 zusätzlichen Krebstoten. Die betroffenen Regionen liegen meist fernab von den testenden Staaten und sind überwiegend von einer nicht-weißen Bevölkerung und ethnischen Minderheiten bewohnt.

Die größte Gefahr durch Atombomben ist meiner Ansicht nach ein Atomkrieg „aus Versehen“, wg. Fehlalarm; Ein Beispiel für viele weitere:

Moskau, am 26. September 1983, kurz nach Mitternacht: Ein sowjetischer Frühwarnsatellit meldet den Angriff einer Handvoll US-Raketen auf die Sowjetunion. Sonne, Satellit und US-Raketenfelder waren so aufeinander ausgerichtet, dass die Strahlen der Sonne von den Satelliten falsch identifiziert wurden. Glücklicherweise entschied sich der sowjetische Oberst Stanislaw Petrow, den Alarm nicht an seine Vorgesetzten weiterzuleiten.

Ausführlichere Infos zu allen genannten und vielen weiteren Unfällen mit Atomwaffen und den Gefahren eines Atomkriegs „aus Versehen“ findet ihr hier:
https://www.atomwaffena-z.info/start

Die Gefahr eines Atomkriegs „aus Versehen“ wird sich durch die nächstes Jahr geplante Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Deutschland weiter erhöhen, denn diese Raketen lassen sich praktisch ohne Vorwarnzeit abfeuern und treffen binnen Minuten ihr Ziel – eine politische Reaktion ist also kaum mehr möglich. Zudem lassen sich atomare und konventionelle Geschosse beim Anflug praktisch nicht unterscheiden.

„Möglich“ wird die geplante Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Deutschland, weil der INF-Vertrag 2019 durch die USA unter der ersten Präsidentschaft von Donald Trump (und danach durch Russland) aufgekündigt wurde. Der INF-Vertrag wurde 1987 unterzeichnet und führte zur Verschrottung der vorhandenen Mittelstreckenraketen und Verbot neuer Mittelstreckenraketen. Das der Vertrag damals zustande kam, war auch ein Verdienst der damaligen Friedensbewegung.

Wir rufen deshalb zu Demo gegen die geplante Stationierung von neuen Mittelstreckenraketen in Deutschland am 30.Mai Wiesbaden auf! Auch von Karlsruhe wird es eine gemeinsame Anreise geben; die Abfahrtszeit findet ihr (in Kürze) auf der Webseite des Friedensbündnis Karlsruhe:
https://friedensbuendnis-ka.de/

Eine (noch) weitgehend unterschätzte Gefahr sind Atomkraftwerke als Kriegsziele.

Am 14. Februar 2025 wurde die Schutzhülle des AKW Tschernobyl von einer russischen Drohne getroffen, die explodierte und das Dach durchschlug. Erst drei Wochen nach dem Angriff wurden die Brände als gelöscht bestätigt. Es bestand die Gefahr, das Radioaktivität austreten könnte.

In der Ukraine erleben wir das erste Mal, dass ein bewaffneter Konflikt in der Nähe von Atomkraftwerken stattfindet. Gegen militärischen Beschuss sind Atomreaktoren und auch die deutschen Zwischenlager für radioaktiven Atommüll nicht ausgelegt.

Dazu mehr am Sonntag um 17:00 Uhr, wenn wir in der Kinemathek den Dokumentarfilm „Atomkraftwerke im Krieg“ zeigen und den Regisseur Reinhart Brüning zu Gast haben.

Zum Thema gehört auch, dass Atomwaffen völkerrechtlich verboten sind!
Am 7. Juli 2017 stimmten auf Initiative der internationalen Friedensbewegung in der
UN-Generalversammlung 122 Staaten für die Annahme des Atomwaffenverbots-vertrags. Nachdem im Herbst 2020 mit Honduras der 50. Staat den Atomwaffen-verbotsvertrag ratifizierte, trat er am 22. Januar 2021 in Kraft.
Seit nun über fünf Jahren sind Atomwaffen also völkerrechtlich verboten!

Trumps Atombombendrohung:
Am 7. April stellte US-Präsident Donald Trump dem Iran ein Ultimatum:
Entweder der Iran schließe bis 20 Uhr US-Ostküstenzeit mit den USA ein Abkommen zur Beendigung des Krieges, oder „eine ganze Zivilisation wird heute Nacht sterben und niemals wieder zurückkommen“.

ICAN dazu: https://www.icanw.de/neuigkeiten/pm-ican-verurteilt-trumps-vernichtungsdrohung/

und: https://www.atomwaffena-z.info/heute/blog/war-trumps-nukleare-drohung-ernst-gemeint

Abschließend noch ein Zitat von Kenzaburo Oe, japanischer Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger:

Der Glaube an die atomare Abschreckung und der an die friedliche Nutzung der Atomenergie sind unweigerlich mit einander verknüpft.
Wir müssen uns von beidem lösen.“

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

Stefan Lau, Sprecher der Gruppe Karlsruhe
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen DFG-VK

Tipps: Dokumentar-Filme zu Tschernobyl in der Mediathek bzw. MediathekView

Wer sich vor oder nach unserer Veranstaltung im ibz am Freitag, dem 24. April um 19 Uhr

zu 40 Jahre Tschernobyl informieren will, findet hier Dokumentationen zum Thema:

planet schule-Was ist 1986 in Tschernobyl passiert_ ⋅ Spickzettel (sehr empfehlenswert)

Tschernobyl 86 – Der Super-GAU (ARD, umfassend)

Exakt-Tschernobyl – Die Reaktorkatastrophe 1986

NZZ Format-Tschernobyl unter Beschuss – Europas nukleare Zeitbombe

Tschernobyl – Der Insiderbericht (1_3) (arte)

Tschernobyl – Der Insiderbericht (2_3) (arte)

Tschernobyl – Der Insiderbericht (3_3) (arte)

Tschernobyl im Krieg – ARTE Reportage

Tschernobyl – Die Katastrophe (ZDF)

Mit Sicherheit nicht ohne Risiken – AKW in der Ukraine (phoenix-Gespräch)

Dokumentar-Filme zu Tschernobyl bei youtube (u.a.)

Der Gau von Tschernobyl – Ganze Folge | Sekunden vor dem Unglück https://www.youtube.com/watch?v=se5dIzYQpmk

Super-GAU von Tschernobyl: Was wirklich geschah | ZDFinfo Doku https://www.youtube.com/watch?v=YSQnjyVUmzo

Tschernobyl – Der Insiderbericht (1_3) (arte) https://www.youtube.com/watch?v=L133x8rktPU

Tschernobyl – Der Insiderbericht (2_3) (arte) https://www.youtube.com/watch?v=cX6IhnNkNe4

Tschernobyl – Der Insiderbericht (3_3) (arte) https://www.youtube.com/watch?v=nCtdwAF3BCk

Zum Tode von Matthias Mauser,

geboren 28. Mai 1959 in Mannheim
gestorben am 21. Januar 2026 in Karlsruhe

Seit über 40 Jahren gehörte Matthias zum festen, aktiven Kern der Karlsruher Anti-Atom-Bewegung.

Er gründete schon in den 1980iger Jahre mit uns die „Bürgerinitiative für die Stilllegung der Atomanlagen des Kernforschungszentrums Karlsruhe und die Umwandlung des Atomforschungszentrums Karlsruhe in ein Forschungsinstitut für alternative Energien.“


Er hielt 1986 eine Rede bei der endgütigen Stilllegung des Schnellen Brüters Karlsruhe vor der damaligen Hauptzentrale des Badenwerks.

Bei deren Nachfolger, der EnBW, trat er bei vielen Hauptversammlungen auch als kritischer Aktionär auf.

Er beteiligte sich aktiv an den Erörterungsterminen zum Zwischenlager für hochaktiven Atommüll in Philippsburg ebenso wie bei den vielen anderen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren.


Sein Rat und seine verbindende Art waren für uns politisch wie menschlich wichtig.
Kein Weg zu einer Demonstration gegen die Atomanlagen war dem begeisterten Radfahrer zu weit, um mit uns, per Rad ´angereist´, Präsenz zu zeigen. Er wird uns und der Anti-Atomkraft- Bewegung nicht nur fehlen – sein Verlust ist für uns nicht ersetzbar.

Matthias, du bist nun nicht mehr bei uns. Aber du bist sicher überall mit dabei, wo wir gegen den atomaren Wahn Widerstand leisten.

Link zur Gedenkseite:
https://karlsruhe.gemeinsam-trauern.net/Begleiten/matthias-mauser

Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 16.12.2025:

von Harry Block

Was man auch aus einem verlorenen Prozess lernen kann …

Im Zwischenlager für hochaktiven Atommüll in Philippsburg stehen 106 Castoren. In denen befindet sich hoch radioaktiver Müll, welcher aus der Stromproduktion in Philippsburg aus zwei Atomreaktoren der vergangenen Jahrzehnte stammt. Dieser Müll hat Philippsburg nie verlassen. Nur vier Castoren stammen aus der Wiederaufbereitungsanlage in Frankreich und enthalten in Glas eingeschmolzenen hochaktiven Atommüll. Hierbei handelt es sich um deutschen Atommüll, den Deutschland zurücknehmen muss. Die letzten vier Behälter kamen erst 2024 ins Lager. Nur um diese letzte Einlagerung geht es jetzt in der 9. und 10. Änderungsgenehmigung bei dem Gerichtsverfahren. De facto beinhaltet aber jeder Behälter radioaktives Inventar in einer Größenordnung, die bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl freigesetzt wurde.

Bürgermeister Stefan Martus und seine drei Mitkläger bemängeln, dass bei der ursprünglichen Genehmigung des besagten Zwischenlagers die Gefahr durch Drohnenangriffe nicht berücksichtigt wurde. Der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, dass selbst günstige Baumarkt-Drohnen mit Sprengstoff militärisch wirksam eingesetzt werden können. Die zentrale Frage ist deshalb: Reichen die heutigen Schutzkonzepte noch aus, wenn Terroristen oder fremde Mächte Drohnen gegen das Zwischenlager einsetzen? Was, wenn bei einem solchen Angriff Radioaktivität freigesetzt wird?

Der Anwalt der Bundesrepublik Deutschland gab zum Wort ‚Drohnenangriff‘ folgende Einlassung: Erst jetzt im Prozess würden die Kläger vom Drohnenangriff mit mehreren Drohnen sprechen, und deshalb könnte man die Einlassung von Oda Becker für die Kläger nicht akzeptieren. Die Gutachterin der Kläger hatte erklärt, dass ein Drohnenangriff mit mehreren Drohnen erfolgt. Die erste Drohne durchdringt mit entsprechender Bewaffnung jede Betonkonstruktion. Die 2. Drohne fliegt durch die Betonlücke in das Lager und schießt mit einem Hohlmantelgeschoss auf die Castoren. Es ist also nur ein Drohnenangriff für eine Katastrophe notwendig.

Die Kläger wollen ferner geklärt wissen, ob die Schutzkonzepte, zum Beispiel bauliche Sicherungen oder Luftsicherungsmaßnahmen eines gezielten Flugzeugabsturzes oder einen mit Bewaffnung ausgestatteten Militärjet aushält.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) antwortete, dass bei einem absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz auf ein Zwischenlager eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ausgeschlossen werden könne. Das Lager sei mit zusätzlichen Stahlbetonwänden nachgerüstet worden, und das Gelände liegt in einem Flugbeschränkungsgebiet (Anwohnerinnen bestätigen einige direkte Überflüge). Auch die Lüftungsschlitze am Dach des Lagers (das Lager wird mit Umgebungsluft gekühlt) seien verschlossen worden. Die BGZ räumt jedoch ein, dass es Risiken gibt, die der Betreiber allein nicht abdecken kann. Für den Schutz gegen Angriffe von außen seien Maßnahmen der BGZ (BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) und staatliche Maßnahmen eng verzahnt.

Dazu gab es nun zwei bemerkenswerte Einlassungen.

  1. Ein Luftwaffenoffizier der Bundeswehr wurde nach der Bewaffnung und damit der Sprengkraft der Munition am Jet gefragt. Er wollte oder durfte nicht konkret antworten.
  2. Die enge Verzahnung mit den Sicherheitsbehörden wurde sinngemäß vom Bürgermeister von Philippsburg mit folgender Einlassung beantwortet. Er sei Chef der Polizeibehörde und kenne die Eingriffszeit (geheim!), die vorgesehen sei, um das Eindringen in das Zwischenlager zu verhindern. Beim Betrieb der Atomreaktoren hatte seine Stadt 120 Polizeibeamte, jetzt seien es noch 90. In der Nacht seien 5 Polizisten auf der Wache. Er bezweifelte nicht nur die zeitgerechte Einsatzfähigkeit der Polizei, sondern wies auch darauf hin, dass es derzeit noch keine Drohnenabwehrwaffen für die Polizei gibt.

Mir wurde dabei klar, dass an den 16 Atomstandorten in Deutschland über Jahrzehnte mehrere hunderte Polizisten für mehrere hundert Millionen Euro an den Atommeilerstandorten auf Kosten der SteuerzahlerInnen eingesetzt worden waren.

Am Ende des Prozesstages (ein angesetzter zweiter Tag war nicht nötig), nachdem die Presse bereits fort war, kam es noch zu einer Unterbrechung der Verhandlung. Die von den Klägern geforderte Ausbreitungsrechnung im Falle eines mit Radioaktivitätsaustritt verbundenen ´Störfalls´ lag nicht vor. Der Richter fragte mit Hinweis auf die Gesetzeslage nach dieser. Er erhielt von der Gutachterin die Auskunft, dass wegen den von ihnen berechneten ´geringen radioaktiven Austrittsdosen‘ sie auf eine solche verzichtet hätten. Sie habe deshalb nur eine Plausibilitätsrechnung vorgelegt. Wie dieser Mangel bereinigt wurde, blieb unklar.

Fazit des Anwalts der Bundesrepublik Deutschland: „Die Sache ist juristisch langweilig, aber technisch komplex“.

Mein Fazit: Die Einwände der Kläger wurden in keiner Weise von den vielen Gutachtern ausgeräumt. Da aber schon 8 gültige Veränderungsgenehmigungen vorlagen, war die Genehmigung der Änderungsgenehmigung 9. und 10. nur noch Formsache. Wie bei vielen emissions- und atomrechtlichen Verfahren gelingt diese Salamitaktik, da schon rechtsgültige Genehmigungen bestehen, die nur noch minimal erweitert werden. In diesem Fall wurden die geopolitischen und terroristischen Gefährdungslagen ausgeblendet, weil diese nicht beherrschbar sind. Zwischenlager mit hochaktivem Atommüll sind über noch viel Jahrzehnte tickende hoch gefährliche, nicht kalkulierbare Zeitbomben, nicht nur in Deutschland.

Rechte Sicht auf die Atomkraft am Beispiel des Karlsruher Bundestagsabgeordneten und Gemeinderatsmitglied Dr. Paul Schmidt

von Harry Block, Dez. 2025

Am 21. Mai 2025 hielt Dr. Paul Schmidt vor dem Deutschen Bundestag seine erste Rede und stellte sich mit folgenden Worten vor:

„Ich bin Kerntechniker in der zweiten Generation. Mein Vater hat im Kernforschungszentrum Karlsruhe eine Forschungsgruppe geleitet. Ich selbst habe nach der Promotion 25 Jahre in der Kerntechnik gearbeitet. Bis zur Abschaltung 2011 war ich Betriebsphysiker im Siedewasserreaktor KKP 1 in Philippsburg, danach bis zur Abschaltung Ende 2019 Betriebsphysiker im Druckwasserreaktor KKP 2. Seit 2014 bin ich zudem Betriebsrat in Philippsburg.

Betriebsphysiker waren in Deutschland in 25 Kernkraftwerksblöcken unverzichtbar. Jetzt kann man meinen Beruf in Deutschland gar nicht mehr ausüben. Ähnliches gilt für die Berufe vieler meiner Kollegen an den verschiedenen Kernkraftstandorten im Land. Wir alle hatten gehofft, dass sie von der Union nun endlich das versprochene Rückbaumoratorium in Kraft setzen und der Albtraum des Kernenergieausstiegs beendet wird. Wir wurden bitter enttäuscht!“

Diese persönlich motivierte, berufliche Enttäuschung über den Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie machte ihn zum lautstarken Trommler in der AfD für die absurde Vorstellung der Wiederinbetriebnahme der letzten stillgelegten Atomkraftwerke in Deutschland, wie auch die Forderung nach neuen Atomkraftwerken.

Weitere sechs Reden hat er seither im Bundestag gehalten, die immer um das Thema „Atom“ (Endlagerung, Castortransporte) kreisten.

Am 10 Juli 205 holte er im Bundestag zum Rundumschlag gegen die Windenergie aus und endete mit der Feststellung:

„Wenn wir wirklich mehr CO2-armen Strom im deutschen Netz haben wollen, brauchen wir mehr Grundlastenergie, also mehr Kernenergie.“

Am 25. September stellte er in seiner Rede im Bundestag fest, dass seine Fraktion eine Arbeitsgemeinschaft „Kernkraft“ eingerichtet hat, weil

„Weltweit sind 439 Kernreaktoren in Betrieb und 69 in Bau“ … und endete mit:

„Echte Technologieoffenheit gibt es nur mit Kernkraft.“

Nur nebenbei: Bei dem im Bau befindlichen Atomkraftwerken befinden sich 41 in China und 23 in Russland.

Man könnte nun viel zum Pro und Contra Atomkraft ausführen. Lassen wir Herrn Schmidts ehemaligen Chef der EnBW, Georg Stamatelopoulos, zum Thema Atomkraft zu Wort kommen. Auf einer Pressekonferenz der EnBW am 2. April 2025 führte er aus:

„Kernkraftwerke: Also was die Zukunft betrifft, wenn wir die aktuell verfügbare Technologie betrachten, dann kommt mir immer in den Sinn, das Beispiel der Anlage, die aktuell in UK gebaut wird, das ist Hinkley Point, das ist ein Doppelblock mit einer Gesamtleistung von 3.200 Megawatt und Investitionskosten, heute geschätzt, von 53 Milliarden Euro. Nur diese Kombination zeigt, dass die Kernenergie, so wie wir die kennen, nicht wirtschaftlich ist. Ich nenne immer zum Vergleich unser Investitionsprogramm bei der EnBW bis zum Jahr 2030. Im Übrigen, das ist das größte Investitionsprogramm in der Geschichte der Firma. Wir wollen über 40 Milliarden Euro bis 2030 investieren in allen Bereichen, wo wir unterwegs sind.

Und wir sind ein vollintegriertes Unternehmen. Wir haben Netze, wir haben Erzeugung, Handel, wir haben direkten Kontakt zum Kunden, wir haben Elektromobilität. Also in allen diesen Bereichen wollen wir 40 Milliarden Euro investieren und das reicht nicht mal, um ein Kernkraftwerk zu bauen. Also es ist nicht nur die Sache der Wirtschaftlichkeit, es ist auch eine Frage des Risikos.“

In den übrigen Reden von Herr Schmidt kritisiert dieser die gesamte Energiepolitik der Bundesregierung, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien. Er und die AfD setzen dabei nicht auf die alternativen Energieformen. Sie wollen eine Rückkehr zur Kernkraft und fossilen Brennstoffen. Er und die AfD (nur nebenbei auch die CDU) fordern kleine Atomreaktoren – die sogenannten Small Modular Reaktors.

Dazu sagte der EnBW-Chef Stamatelopoulos auf der gleichen Konferenz von oben:

„Diese SMR-Entwicklung, also Small Modular Reaktors, die ist da, hat ein gewisses Potenzial wirtschaftlich zu werden durch die Modularisierung, aber das ist auch keine erprobte Technologie. Es gibt ca. 70 Firmen, die solche Konzepte entwickeln. Gebaut sind weltweit drei Anlagen, eine in China, eine in Russland und eine in Indien. Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, 20 Megawatt in China, 30 Megawatt in Russland und 230 in Indien. Ob man die letzte als Small noch bezeichnen kann, ist erstmal dahingestellt, aber es gibt kein kommerziell verfügbares Produkt.“

Es bleibt festzuhalten: Der Fokus der AfD und von Herrn Dr. Schmidt (auch noch Mitglied im Karlsruher Gemeinderat) liegen auf Kernkraft und fossilen Kraftwerken und fordern die sofortige Wiederinbetriebnahme von Nordstream 2. Sie lehnen auchGeothermie- und Windkaftprojekte mehr oder minder kategorisch ab. Ihre Begründungen sind: Gefährlichkeit oder Landschaftsverschandelung (Frau Dr. Weidel: „Windmühlen der Schande“).

Über den von der AfD geleugneten menschlich verursachten Klimawandel in den letzten 100 Jahren (AfD-Grundsatzprogramm „Das Klima wandelt sich, solange die Erde existiert. … Seit die Erde eine Atmosphäre hat, gibt es Kalt- und Warmzeiten.“) könnte man noch viele Seiten schreiben.

Das JRC hat der europäischen Gemeinschaft ein Fehlgutachten über die Anwendung der Atomenergie = Taxonomievereinbarung geliefert.

Von Harry Block, Oktober 2025

Förderung der europäischen Atomenergie durch wissenschaftliche Inkompetenz

Joint Research Centre Karlsruhe darf keine Genehmigung für die Forschung an atomaren Brennstoffen im neuen Gebäude M bekommen.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat 2021 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse weitgehend unbeachtet blieben:

Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‘do no significant harm’ criteria of Regulation (EU) 2020/852 (‘Taxonomy Regulation’)”

Unter besonderer Berücksichtigung der Kriterieneignung für die Aufnahme der Kernenergie in die EU-Taxonomie“

Das Ergebnis der Nachprüfung ist vernichtend. Ich habe die wichtigsten Aussagen der 66 Seiten hier vollständig zitiert:

„Vorliegende Fachstellungnahme kommt zum Ergebnis, dass im JRC-Bericht Schlussfolgerungen getroffen wurden, deren fachliche Herleitung an zahlreichen Stellen nicht nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus wurden Themenbereiche mit hoher Umweltrelevanz im JRC-Bericht nur sehr reduziert dargestellt bzw. ausgespart. So werden die Auswirkungen schwerer Unfälle – die es in den vergangenen Jahrzehnten der Nutzung dieser Energieform bereits mehrfach gegeben hat – auf die Umwelt nicht in die Bewertung der Taxonomie-Fähigkeit der Kernenergienutzung einbezogen. Dadurch stellt sich die Frage, ob das JRC einen zu engen Betrachtungsmaßstab wählt. Der genannte sowie weitere in dieser Fachstellungnahme aufgeführte Aspekte legen diesen Schluss nahe.

Ferner zeigt die vorliegende Fachstellungnahme auf, dass das JRC Themen zwar anreißt, diese dann allerdings nicht weiter berücksichtigt, obwohl sie in die Bewertung der Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung einzubeziehen sind. Die Notwendigkeit, diese zu berücksichtigen, ergibt sich teilweise daraus, dass Auswirkungen auf die weiteren Umweltziele der Taxonomie-Verordnung bei einer umfassenderen Betrachtung zu erwarten sind oder zumindest nicht ausgeschlossen werden können. In anderen Fällen ergibt sie sich daraus, dass sich die Taxonomie-Verordnung in ihrem Nachhaltigkeitsverständnis auf den UN-Ansatz der Agenda 2030 bezieht, die etwa auch die Ziele „Berücksichtigung künftiger Generationen“ und „partizipative Entscheidungsfindung“ enthält.

Eine Nachhaltigkeit, insbesondere auch für künftige Generationen, kann nur gewährleistet werden, wenn frühzeitig versucht wird, eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und den adäquaten Umgang künftiger Generationen mit der Kernenergienutzung und deren Hinterlassenschaften bzw. Abfällen zu ermöglichen und einen langfristigen Informations- und Wissenserhalt sicherzustellen. Prinzipiell ist festzustellen, dass das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle bereits durch frühere Generationen auf heute verschoben wurde und zwangsläufig vielen weiteren Generationen „erhalten bleiben“ wird. Das vom JRC beschriebene Prinzip der (Zitat) „no undue burdens for future generations“ (Seiten 205 ff.) ist damit bereits (nicht heilbar) verletzt, die DNSH-Hürde bereits verletzt. Die Erzeugung großer Mengen gefährlicher Abfälle wird über Jahrzehnte ohne existierende und wirksame Entsorgungslösung fortgesetzt. Das JRC sagt selbst, dass die primäre und beste Strategie des Waste Management ist, radioaktive Abfälle erst gar nicht zu erzeugen. Diese Bewertung wird jedoch im Bericht nicht konsequent angewendet.

Der JRC-Bericht betrachtet die Folgen und Risiken der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt sowie für nachfolgende Generationen nur unvollständig oder spart diese in seiner Bewertung aus. Soweit er sie behandelt, werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt. Der JRC-Bericht liefert somit einen unvollständigen Beitrag, mit dem die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann.“

Die Taxonomie-Einstufung der Atomenergie durch das JRC war, wie oben ausgeführt, fehlerhaft und als Gesamtkonsequenz ein für die klimaneutrale und sichere Energiebereitstellung eine wissenschaftliche Katastrophe. Dies ist ein von der Öffentlichkeit weitgehend verschwiegener Skandal. Die Vereinbarung müsste eigentlich noch einmal in das EU-Parlament gebracht und in Sachen Atomenergie zu Fall gebracht werden.

Die Anti-Atom-Initiative Karlsruhe begleitet seit vielen Jahren sehr kritisch die Forschungsaktivitäten des JRC in Sachen Brennstoffentwicklung für Atomkraftwerke und die dazu notwendige Herstellung von kleinen Brennstäben, die im Ausland in Atomreaktoren eingesetzt wurden. Sie kamen nach dem Einsatz nach Karlsruhe zurück und wurden in den heißen Zellen des JRC dann auf ihre Radionuklidzusammensetzung weiter untersucht. Dies war immer auch mit Abgabe von Alpha-Strahlung = Plutoniumabgabe über die Abluft verbunden. Diese Forschung stockt derzeit, weil der Neubau des Forschungs- und Lagerkomplexes ´Bau M´ immer noch nicht abgeschlossen ist. Wir haben schon oft bemängelt, dass die Transparenz des JRC in Sachen Atomforschung – die anderen Bereiche des JRC wie Ausbildung und Medizinforschung betrifft das nicht – sehr zu wünschen übrig lässt. Das Ergebnis dieses Fachberichtes bestärkt uns in unserer Haltung, dass es am JRC in Karlsruhe keine weitere Forschung in Sachen Brennstoffentwicklung geben darf. Das Umweltministerium darf die anstehende Genehmigung für den Betrieb nur unter strikten Auflagen = keine Brennstoffforschung genehmigen.