Freimessung ist die Verschleierung von radioaktiven Abfällen aus Kostengründen

Dies sollte ein Leserbrief von Harry Block in der BNN-Hardt-Ausgabe zu dem Artikel „Wohin mit dem Beton aus Reaktorgebäuden?“ vom 28.2.2025 sein. Er wurde bislang nicht gebracht, deshalb hier eine erweiterte Form und wenig verändert:

EnBW und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie Baden-Württemberg (UM) haben jetzt so eine Art Freimess-Show von Abbruchmaterial eines Atomkraftwerks für die Medien gemacht, weil nach zwei Jahren Abriss-Stillstand die ersten auch mit Radioaktivität belasteten Betonbrocken und weiterer Bauschutt vom Atomkraftwerk Philippsburg nach Maulbronn gehen. Eigentlich darf ja kein bloßer Beton zur Deponie Maulbronn. Da aber Asbest dabei ist, darf er doch. Damit erreicht man gleich zwei Dinge: Man weicht die Beton-Regel auf und man erzählt, der Beton sei nur wegen des Asbests problematisch, aber strahle eigentlich nicht. Er strahlt aber mit bis zu 10 Mikrosievert. So arbeitet man mit Framing. Die Öffentlichkeit und die Deponiebetreiber sollten aber vom UM die konkrete radioaktive Gesamtstrahlung des angelieferten sogenannten freigemessenen Betons erfahren, weil die noch ausstehenden Mengen riesig sind und die Unterlagen nur 30 Jahre aufbewahrt werden müssen.

Die erwarteten radioaktiv belasteten Massen an Beton, die einer Freigabe auf einer Deponie zugeführt werden müssen, sind enorm, wie meine Anfrage beim UM ergab.

Aus Obrigheim müssen voraussichtlich rund 3.000 Tonnen auf Deponien gelagert werden. Die Gesamtmasse des Abbaus dieses AKWs liegt bei ca. 275.000 Tonnen, die irgendwo landen.

In Neckarwestheim sieht es so aus: Auf eine Deponie müssen voraussichtlich rund 11.000 Tonnen Beton. Die Gesamtmasse des Abbaus beider Blöcke schlagen mit ca. 1.142.000 Tonnen Abbruchmaterial zu Buche.

In Philippsburg sind es rund 16.300 Tonnen, die eine Deponie benötigen. Wo die übrige Gesamtmasse des Abbaus beider Blöcke von ca. 1.181.000 Tonnen landen werden, weiß man nicht.

Für die Anlagen im Rückbau des vormaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe, also dem heutigen KIT Campus Nord, kann folgende Verteilung der für die Freigabe vorgesehenen Massen nur vorläufig abgeschätzt werden: Hier sind es ca. 332.000 Tonnen Abbruchmaterial, von denen ebenfalls ca. 11.000 Tonnen noch deponiert werden müssen.

Was bei diesen riesigen Abfallmengen fehlt, sind die tausende Tonnen von mittel- und hochaktivem Atommüll, der an den Atomstandorten liegt. Wo dieser für hunderttausende Jahren stark strahlende Müll der 1.750 Castoren sicher gelagert werden soll, steht derzeit noch in den Sternen.

Wir Kritiker der Freimessung von radioaktivem Material geben zu bedenken, dass durch die großen jährlichen Freigabemassen und die unterstellte Verteilung auf viele Deponien die auf einer Deponie abgelagerte Radioaktivität unterschätzt wird. Daraus folgern wir, dass die Freigabewerte zur Deponierung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzes zu hoch sind. Und dann gibt es noch schwere Fehler: Wir waren letztes Jahr bei einer Info-Veranstaltung der KTE (Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH) auf dem Gelände des ehemaligen Kernforschungszentrums KA. Sie berichteten über den Abriss des Mehrzweckforschungsreaktors (MZFR). Das Kernproblem dieses Reaktors war im Betrieb u. a. Tritium. Beim Abriss nicht. 11.200 Tonnen Bauschutt wurden freigemessen. Erst seit 4 Jahren untersuchten sie auch die Tritium-Kontamination im Beton, und siehe da, das Tritium war da – bis zu 10 cm tief im Beton. Der meiste Beton war aber schon weg. 46 Tonnen wurde nun als leicht strahlender Abfall zwischengelagert. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Strahlenschutzes der KTE sprach mich an und sagte: „Nach Tritium haben wir nie gesucht.“

Deshalb fordern wir, dass die Entlassung von Reststoffen und Abfällen in die normale Kreislaufabfallwirtschaft auf jeden Fall stärker überwacht und reglementiert werden. Ein weitergehender Schutz der Bevölkerung wäre durch die Aufgabe der Freigaberegelung und die Verfolgung des französischen Konzepts mit einem gesonderten Entsorgungsweg für schwächer radioaktive Stoffe möglich. Eine zentrale oberflächennahe Lagerung wäre auch jeden Fall sinnvoller als die nur für wenige Jahre kontrollierbare Verteilung der Radioaktivität in verschiedene Hausmülldeponien und, noch schlimmer, in Alltagsgegenständen für den menschlichen Umgang.

Faktensammlung Zwischenlager

Eine Zusammenstellung der Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, 2019

Der Ausdruck „Zwischenlager“ bezieht sich hier auf hochradioaktiven Müll aus dem Betrieb von AKWs bzw. WAAs.

Zentrale Zwischenlager:

  • 4 Standorte: Gorleben, Ahaus, Jülich, Greifswald
  • Inhalt: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Reaktoren und verglaste
  • Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung
  • Eigentümer: Bund (seit Errichtung)

Dezentrale Zwischenlager („Standort-Zwischenlager“)

  • 12 Standorte; neben den Reaktoren: Biblis, Brokdorf, Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Lingen, Neckarwestheim, Philippsburg, Unterweser
  • Inhalt: Bisher: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren am Standort; für Neckarwestheim zusätzlich: Brennelemente aus Obrigheim
  • Beantragung Aufnahme von Abfällen aus WAA: Brokdorf (7 Behälter), Isar (7), Biblis (6), Philippsburg (5)
  • Eigentümer: jetzt Bund; vorher Betreiber der jeweiligen AKWs
  • Entstanden, um Transporte zu minimieren; Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung seit 1. Juli 2005
  • Derzeitiger „Füllstand“: je nach Standort 30-80%
  • Durch Atomausstieg haben die Zwischenlager mehr Stellplätze, als benötigt

Technische Umsetzung
Der Müll verbleibt in den Transport- und Lagerbehältern; diese sind in Hallen nebeneinander aufgestellt. Die entstehende Wärme wird durch Luft abgeführt (Naturzugkühlung). Sicherung gegen äußere Einwirkung bzw. vor Strahlung lt. Betreiber in erster Linie durch den Behälter selbst;
Lagerhallen selbst nur unzureichend gegen „äußere Einwirkungen“ gesichert. Nachfragen werden regelmäßig mit Verweis auf Geheimhaltung/Terrorschutz abgewiesen.

Genehmigungen
Genehmigungen laufen 2036 (Gorleben) – 2047 (Unterweser), danach würde jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich.
In den Genehmigungen wurden die zugelassenen Behältertypen festgelegt
ABER: Es besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen.

Weiterer Verbleib des Mülls
Der Legende nach sollen die Behälter noch während der vorgesehenen Betriebszeit der Zwischenlager in ein Endlager überführt werden.