Faktensammlung Zwischenlager

Eine Zusammenstellung der Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, 2019

Der Ausdruck „Zwischenlager“ bezieht sich hier auf hochradioaktiven Müll aus dem Betrieb von AKWs bzw. WAAs.

Zentrale Zwischenlager:

  • 4 Standorte: Gorleben, Ahaus, Jülich, Greifswald
  • Inhalt: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Reaktoren und verglaste
  • Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung
  • Eigentümer: Bund (seit Errichtung)

Dezentrale Zwischenlager („Standort-Zwischenlager“)

  • 12 Standorte; neben den Reaktoren: Biblis, Brokdorf, Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Lingen, Neckarwestheim, Philippsburg, Unterweser
  • Inhalt: Bisher: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren am Standort; für Neckarwestheim zusätzlich: Brennelemente aus Obrigheim
  • Beantragung Aufnahme von Abfällen aus WAA: Brokdorf (7 Behälter), Isar (7), Biblis (6), Philippsburg (5)
  • Eigentümer: jetzt Bund; vorher Betreiber der jeweiligen AKWs
  • Entstanden, um Transporte zu minimieren; Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung seit 1. Juli 2005
  • Derzeitiger „Füllstand“: je nach Standort 30-80%
  • Durch Atomausstieg haben die Zwischenlager mehr Stellplätze, als benötigt

Technische Umsetzung
Der Müll verbleibt in den Transport- und Lagerbehältern; diese sind in Hallen nebeneinander aufgestellt. Die entstehende Wärme wird durch Luft abgeführt (Naturzugkühlung). Sicherung gegen äußere Einwirkung bzw. vor Strahlung lt. Betreiber in erster Linie durch den Behälter selbst;
Lagerhallen selbst nur unzureichend gegen „äußere Einwirkungen“ gesichert. Nachfragen werden regelmäßig mit Verweis auf Geheimhaltung/Terrorschutz abgewiesen.

Genehmigungen
Genehmigungen laufen 2036 (Gorleben) – 2047 (Unterweser), danach würde jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich.
In den Genehmigungen wurden die zugelassenen Behältertypen festgelegt
ABER: Es besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen.

Weiterer Verbleib des Mülls
Der Legende nach sollen die Behälter noch während der vorgesehenen Betriebszeit der Zwischenlager in ein Endlager überführt werden.

„Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde.“ (DER PREDIGER SALOMO)

NICHT ABER DAS ATOMKRAFTWERK PHILIPPSBURG:
Alles hat ein Ende, nur das Atomkraftwerk Philippsburg 2 hat zwei.

Pressemitteilung der Anti-Atom-Ini KA, 24.04.2019

KKP 2 hat eine genau festgelegte Strommenge bis zur Beendigung seiner Restlaufzeit zugewiesen bekommen. Dies ist laut EnBW im Frühjahr 2019 der Fall. Aber die EnBW überträgt die Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerks KKP1 auf KKP2, so dass dieses Störfallatomkraftwerk bis zum Ende des Jahres 2019 die Region weiter radioaktiv verseuchen und gefährden darf. Dies geschieht sowohl durch die Abgabe von radioaktiven Aerosolen über den Kamin als auch durch die Abgabe von radioaktivem Wasser (Tritium) in den Rhein.

Schon dies würde das weitere Betreiben des Atommeilers zum jetzigen Zeitpunkt verbieten. Aber es geht immer noch schlimmer. Ein Atomkraftwerk darf nur laufen, solange es alle Sicherheitskriterien erfüllt. Das gilt aber für KKP 2 nicht. Es hat derzeit immer noch keinen nach den nach Fukushima erarbeiteten Kriterien für einen Katastrophenschutzplan, wie dem BUND auf Nachfrage mitgeteilt wurde.

Dagegen werden wir, die ANTI-ATOM-INITIATIVE KARLSRUHE, demonstrieren und durch eine Aktion darauf aufmerksam machen:

Ort:     Haupteingang/-einfahrt des Atomkraftwerks Philippsburg (südl. Tor an der Zufahrtstraße)
Zeit:     Freitag, 26. April 2019, genau um 5 vor 12 Uhr.

Es ist der Tag, an dem Tschernobyl explodierte. Tschernobyl steht neben Fukushima für einen der größten Unfälle in der Geschichte der Atomenergie: Am 26. April 1986 trat in dem ukrainischen Atomkraftwerk der SuperGAU ein. In Block 4 des Kraftwerks kam es zu einer vollständigen Kernschmelze. Durch die daraus folgenden Explosionen wurde radioaktives Material in die Luft gestoßen und erreichte auch uns.

Wir gedenken mit den Umrissen von Menschen auf der Straße vor dem Tor von KKP der Opfer der Nuklearkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima, aber auch den Geschädigten durch Uranabbau und dem sogenannten Normalbetrieb der ´friedlichen´ Nutzung der Atomenergie.

Uns erfüllt mit Sorge, dass gegen Ende des Betriebs an der Sicherheit gespart werden kann. Wird ein profitorientierter Betreiber noch kurz vor der Stilllegung den Reaktor abschalten oder aufwendige und kostspielige Reparaturen durchführen? Auch die Beschäftigten stehen hier enorm unter Druck. Sie werden für den finanziellen Ausfall verantwortlich gemacht.

Radioaktivität kennt keine Grenzen.

KKP 2 muss sofort abgeschaltet werden!