Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 16.12.2025:

von Harry Block

Was man auch aus einem verlorenen Prozess lernen kann …

Im Zwischenlager für hochaktiven Atommüll in Philippsburg stehen 106 Castoren. In denen befindet sich hoch radioaktiver Müll, welcher aus der Stromproduktion in Philippsburg aus zwei Atomreaktoren der vergangenen Jahrzehnte stammt. Dieser Müll hat Philippsburg nie verlassen. Nur vier Castoren stammen aus der Wiederaufbereitungsanlage in Frankreich und enthalten in Glas eingeschmolzenen hochaktiven Atommüll. Hierbei handelt es sich um deutschen Atommüll, den Deutschland zurücknehmen muss. Die letzten vier Behälter kamen erst 2024 ins Lager. Nur um diese letzte Einlagerung geht es jetzt in der 9. und 10. Änderungsgenehmigung bei dem Gerichtsverfahren. De facto beinhaltet aber jeder Behälter radioaktives Inventar in einer Größenordnung, die bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl freigesetzt wurde.

Bürgermeister Stefan Martus und seine drei Mitkläger bemängeln, dass bei der ursprünglichen Genehmigung des besagten Zwischenlagers die Gefahr durch Drohnenangriffe nicht berücksichtigt wurde. Der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, dass selbst günstige Baumarkt-Drohnen mit Sprengstoff militärisch wirksam eingesetzt werden können. Die zentrale Frage ist deshalb: Reichen die heutigen Schutzkonzepte noch aus, wenn Terroristen oder fremde Mächte Drohnen gegen das Zwischenlager einsetzen? Was, wenn bei einem solchen Angriff Radioaktivität freigesetzt wird?

Der Anwalt der Bundesrepublik Deutschland gab zum Wort ‚Drohnenangriff‘ folgende Einlassung: Erst jetzt im Prozess würden die Kläger vom Drohnenangriff mit mehreren Drohnen sprechen, und deshalb könnte man die Einlassung von Oda Becker für die Kläger nicht akzeptieren. Die Gutachterin der Kläger hatte erklärt, dass ein Drohnenangriff mit mehreren Drohnen erfolgt. Die erste Drohne durchdringt mit entsprechender Bewaffnung jede Betonkonstruktion. Die 2. Drohne fliegt durch die Betonlücke in das Lager und schießt mit einem Hohlmantelgeschoss auf die Castoren. Es ist also nur ein Drohnenangriff für eine Katastrophe notwendig.

Die Kläger wollen ferner geklärt wissen, ob die Schutzkonzepte, zum Beispiel bauliche Sicherungen oder Luftsicherungsmaßnahmen eines gezielten Flugzeugabsturzes oder einen mit Bewaffnung ausgestatteten Militärjet aushält.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) antwortete, dass bei einem absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz auf ein Zwischenlager eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ausgeschlossen werden könne. Das Lager sei mit zusätzlichen Stahlbetonwänden nachgerüstet worden, und das Gelände liegt in einem Flugbeschränkungsgebiet (Anwohnerinnen bestätigen einige direkte Überflüge). Auch die Lüftungsschlitze am Dach des Lagers (das Lager wird mit Umgebungsluft gekühlt) seien verschlossen worden. Die BGZ räumt jedoch ein, dass es Risiken gibt, die der Betreiber allein nicht abdecken kann. Für den Schutz gegen Angriffe von außen seien Maßnahmen der BGZ (BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) und staatliche Maßnahmen eng verzahnt.

Dazu gab es nun zwei bemerkenswerte Einlassungen.

  1. Ein Luftwaffenoffizier der Bundeswehr wurde nach der Bewaffnung und damit der Sprengkraft der Munition am Jet gefragt. Er wollte oder durfte nicht konkret antworten.
  2. Die enge Verzahnung mit den Sicherheitsbehörden wurde sinngemäß vom Bürgermeister von Philippsburg mit folgender Einlassung beantwortet. Er sei Chef der Polizeibehörde und kenne die Eingriffszeit (geheim!), die vorgesehen sei, um das Eindringen in das Zwischenlager zu verhindern. Beim Betrieb der Atomreaktoren hatte seine Stadt 120 Polizeibeamte, jetzt seien es noch 90. In der Nacht seien 5 Polizisten auf der Wache. Er bezweifelte nicht nur die zeitgerechte Einsatzfähigkeit der Polizei, sondern wies auch darauf hin, dass es derzeit noch keine Drohnenabwehrwaffen für die Polizei gibt.

Mir wurde dabei klar, dass an den 16 Atomstandorten in Deutschland über Jahrzehnte mehrere hunderte Polizisten für mehrere hundert Millionen Euro an den Atommeilerstandorten auf Kosten der SteuerzahlerInnen eingesetzt worden waren.

Am Ende des Prozesstages (ein angesetzter zweiter Tag war nicht nötig), nachdem die Presse bereits fort war, kam es noch zu einer Unterbrechung der Verhandlung. Die von den Klägern geforderte Ausbreitungsrechnung im Falle eines mit Radioaktivitätsaustritt verbundenen ´Störfalls´ lag nicht vor. Der Richter fragte mit Hinweis auf die Gesetzeslage nach dieser. Er erhielt von der Gutachterin die Auskunft, dass wegen den von ihnen berechneten ´geringen radioaktiven Austrittsdosen‘ sie auf eine solche verzichtet hätten. Sie habe deshalb nur eine Plausibilitätsrechnung vorgelegt. Wie dieser Mangel bereinigt wurde, blieb unklar.

Fazit des Anwalts der Bundesrepublik Deutschland: „Die Sache ist juristisch langweilig, aber technisch komplex“.

Mein Fazit: Die Einwände der Kläger wurden in keiner Weise von den vielen Gutachtern ausgeräumt. Da aber schon 8 gültige Veränderungsgenehmigungen vorlagen, war die Genehmigung der Änderungsgenehmigung 9. und 10. nur noch Formsache. Wie bei vielen emissions- und atomrechtlichen Verfahren gelingt diese Salamitaktik, da schon rechtsgültige Genehmigungen bestehen, die nur noch minimal erweitert werden. In diesem Fall wurden die geopolitischen und terroristischen Gefährdungslagen ausgeblendet, weil diese nicht beherrschbar sind. Zwischenlager mit hochaktivem Atommüll sind über noch viel Jahrzehnte tickende hoch gefährliche, nicht kalkulierbare Zeitbomben, nicht nur in Deutschland.

Kosten der ´Entsorgung´ der radioaktiven Atomabfälle ist im Bundeshaushalt ein Fass ohne Boden.

Beitrag von Harry Block

Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit stehen für seine Arbeit im Jahr 2024 insgesamt 2,403 Milliarden Euro (= 2.403.000.000 Euro) zur Verfügung. In dessen veröffentlichter Tabelle (siehe Text unten) wurden davon für Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle 1.144.100.000 Euro ausgegeben.

Kosten der ´Entsorgung´ der radioaktiven Atomabfälle ist im Bundeshaushalt ein Fass ohne Boden.

2,4 Milliarden Euro ist der Gesamtetat des Umweltministerium Deutschlands. 50 Prozent des Etats 2024 flossen dabei in nukleare Entsorgung oder in nukleare Sicherheit. Echter Umwelt- und Naturschutz (146.143.000 Euro) bleiben auf der Strecke:

PostenAusgaben des BMUV 2024
Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle1.144.100.000 EUR
Umweltschutz313.188.000 EUR
Umweltbundesamt183.556.000 EUR
Bundesministerium145.740.000 EUR
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz137.954.000 EUR
Naturschutz146.143.000 EUR
Bundesamt für Strahlenschutz83.591.000 EUR
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben83.930.000 EUR
Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung68.818.000 EUR
Bundesamt für Naturschutz56.361.000 EUR
Verbraucherschutz40.386.000 EUR

Zu diesem Trauerspiel passt auch, dass im April 2025 die Neue Lagerhalle für mittelaktive, radioaktive Abfälle auf dem KIT Campus Nord in Karlsruhe in Betrieb ging.

Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) ist für den Rückbau aller stillgelegten Atomanlagen des ehemaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) zuständig. Im altem Lager, das seit 1985 in Betrieb ist, lagern derzeit rund 2.400 Fässer. Dessen Kapazität wurde nun um 2.000 mittelradioaktive Abfallfässer erweitert. Dazu kommen auf dem Gelände noch rund 77.000 Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen. Auch dieses Lager ist voll und muss durch ein neues Lager erweitert werden.

Die Kosten des Rückbaus in Karlsruhe beliefen sich bisher auf über 2,5 Milliarden Euro. Davon haben die Betreiber gerade mal 0,5 Milliarden übernommen. Den Rest zahlen wir SteuerzahlerInnen. Ein Ende der Kostenspirale ist nicht abzusehen, weil sich die Betreiber neuerdings auch nicht mehr an den Endlagerkosten beteiligen.

Dazu gehören auch die Kosten der Zwischenlagerung von mittelaktivem und hochaktivem Abfall an den ehemaligen Atomstandorten. Allein Philippsburg kostet über 100 Millionen im Jahr.

Auch die sogenannte ´Endlagerung´ von mittelaktive Atommülls in Schacht Konrad steht noch aus. Die Befüllung wurde ständig verschoben. In den 2030er Jahren soll das Endlager in Betrieb gehen und Platz für bis zu 303.000 Kubikmeter Atommüll bieten.

Noch besteht keine Aussicht auf ein unterirdisches Lager dagegen für die rund 1.900 wärmeentwickelnden, hochradioaktiven Atommüllbehälter (= Castoren) an den 18 Atomstandorten in Deutschland. In den ziemlich schwach ausgelegten Zwischenlagern (80 cm Beton in Philippsburg anstatt 2 m beim eben in Betrieb genommenen Lagers für mittelaktiven Atommüll im KIT Nord) würde eine Kampfdrohne moderner Bauart genügen, um unsere Region radioaktiv zu verseuchen.

Faktensammlung Zwischenlager

Eine Zusammenstellung der Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, 2019

Der Ausdruck „Zwischenlager“ bezieht sich hier auf hochradioaktiven Müll aus dem Betrieb von AKWs bzw. WAAs.

Zentrale Zwischenlager:

  • 4 Standorte: Gorleben, Ahaus, Jülich, Greifswald
  • Inhalt: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Reaktoren und verglaste
  • Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung
  • Eigentümer: Bund (seit Errichtung)

Dezentrale Zwischenlager („Standort-Zwischenlager“)

  • 12 Standorte; neben den Reaktoren: Biblis, Brokdorf, Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Lingen, Neckarwestheim, Philippsburg, Unterweser
  • Inhalt: Bisher: abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren am Standort; für Neckarwestheim zusätzlich: Brennelemente aus Obrigheim
  • Beantragung Aufnahme von Abfällen aus WAA: Brokdorf (7 Behälter), Isar (7), Biblis (6), Philippsburg (5)
  • Eigentümer: jetzt Bund; vorher Betreiber der jeweiligen AKWs
  • Entstanden, um Transporte zu minimieren; Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung seit 1. Juli 2005
  • Derzeitiger „Füllstand“: je nach Standort 30-80%
  • Durch Atomausstieg haben die Zwischenlager mehr Stellplätze, als benötigt

Technische Umsetzung
Der Müll verbleibt in den Transport- und Lagerbehältern; diese sind in Hallen nebeneinander aufgestellt. Die entstehende Wärme wird durch Luft abgeführt (Naturzugkühlung). Sicherung gegen äußere Einwirkung bzw. vor Strahlung lt. Betreiber in erster Linie durch den Behälter selbst;
Lagerhallen selbst nur unzureichend gegen „äußere Einwirkungen“ gesichert. Nachfragen werden regelmäßig mit Verweis auf Geheimhaltung/Terrorschutz abgewiesen.

Genehmigungen
Genehmigungen laufen 2036 (Gorleben) – 2047 (Unterweser), danach würde jeweils ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich.
In den Genehmigungen wurden die zugelassenen Behältertypen festgelegt
ABER: Es besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen.

Weiterer Verbleib des Mülls
Der Legende nach sollen die Behälter noch während der vorgesehenen Betriebszeit der Zwischenlager in ein Endlager überführt werden.

Gemeinsame Stellungnahme von Bürgerinitiativen am mittleren Neckar und am mittleren Oberrhein zur Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017

Pressemitteilung 27.07.2018

Anlass:
Vorstellung der Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017
durch Herrn Minister Untersteller am Montag 30.07.2018

Bürgerinitiativen fordern ein Umdenken:
Abfall? Da muss vieles anders werden – Mut zur Nachhaltigkeit!

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wer etwas über eine Zivilisation erfahren möchte, muss sich deren Umgang mit ihrem Abfall anschauen. Deshalb begrüßen wir Bürgerinitiativen die jährliche Abfallbilanz für Baden-Württemberg, die am Montag 30.7.18 für das Jahr 2017 vorgestellt wird. Wir fordern aber Bürger und Politik auf, endlich die dringenden Konsequenzen zu ziehen.

„Gemeinsame Stellungnahme von Bürgerinitiativen am mittleren Neckar und am mittleren Oberrhein zur Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017“ weiterlesen