Stellungnahme der Atommüllkonferenz¹ zum „Zwischenbericht Teilgebiete“ der BGE

Nachfolgende Stellungnahme wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz1 erarbeitet und wurde von der Anti-Atom-Initiative Karlsruhe mit unterzeichnet.

Fachkonferenz Teilgebiete

Mitbestimmung statt inszenierter Beteiligung!

Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren „Zwischenbericht Teilgebiete“ vorlegen und damit darstellen, welche Regionen mit Kristallin-, Salz- und Tonvorkommen für die sogenannte Endlagerung2 hochradioaktiver Abfälle3 als „günstig“ angesehen werden.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht in dieser Phase der Standortsuche vor, dass der Zwischenbericht der BGE auf einer Fachkonferenz Teilgebiete auf drei Sitzungen innerhalb eines halben Jahres debattiert wird. Nach §9 StandAG ist dies der erste formale Beteiligungsakt der Bürgerinnen und Bürger. Anmerkungen und Kritik werden dokumentiert und die BGE „berücksichtigt“ diese Stellungnahme der Fachkonferenz, bevor oberirdisch zu erkundende Standorte benannt werden.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) ist laut StandAG „Träger für die Öffentlichkeitsbeteiligung“, also für die Partizipation zuständig.

Das BaSE lädt am 17./18. Oktober zu einer Auftaktveranstaltung ein, die hauptsächlich online stattfinden soll. Die BGE soll am 17. Oktober lediglich allgemeine Teile des Zwischenberichts vorstellen. Darüber hinaus soll am Folgetag der Vorschlag für eine Geschäftsordnung unterbreitet werden. Für die inhaltliche Beratung der Fachkonferenz hat das BaSE drei Termine, im Februar, April und Juni 2021 anberaumt und damit den Zeitraum für die Beratungen um zwei Monate gekürzt. Obwohl das StandAG eine solche Auftaktveranstaltung nicht vorsieht, bleibt das Atommüll-Bundesamt BaSE bisher dabei, den Oktober-Termin bereits als Auftakt der Fachkonferenz Teilgebiete zu bezeichnen.

Gegen den schnellen Start der Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober sprechen zwei Argumente: Zum einen bleibt für die Vertreter*innen kommunaler Gebietskörperschaften jener Regionen, die erst Ende September erfahren, dass sie in einem „Teilgebiet“ leben, nicht genügend Zeit, um sich in die Materie einzulesen und sich abzustimmen, wer diese Regionen auf der Fachkonferenz Teilgebiete vertritt. Zum anderen verhindern BaSE und BGE damit eine faire und dem Prinzip der Chancengleichheit entsprechende Befassung mit dem Bericht, denn in der kurzen Zeit zwischen Veröffentlichung des Berichts und der Auftaktveranstaltung ist es den Betroffenen nicht möglich, kritische Fachleute zu gewinnen, die am 17. Oktober eine zweite Meinung einbringen. Die Teilnehmenden haben also keine Chance, sich auf der Konferenz unabhängig zu informieren.

Das Atommüll-Bundesamt suggeriert so, die Fachkonferenz Teilgebiete würde über ihren gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus mehr Zeit für die Debatte, Beschlüsse und die Erstellung eines eigenen Berichts haben. Dem gegenüber stehen ein mehrere hundert Seiten mächtiger Bericht, zuzüglich Fachbeiträgen und eine interessierte, zum Großteil ehrenamtlich mit dem Thema befasste Öffentlichkeit, die diesen erst einmal durchdringen wollen wird. Vier Monate Einlesen plus vier Monate Fachkonferenz werden das kaum ermöglichen können.

1. Vieles ist längst ohne Beteiligung entschieden

Im Standortauswahlgesetz ist vorgesehen, dass die Teilgebiete-Konferenz lediglich ein Thema bearbeiten darf: Die Erörterung des Zwischenberichts der BGE. Schon längst entschieden wurde über die Ausblendung der ungelösten Probleme mit den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, das Suchverfahren, seine Akteur*innen, die Auswahl-Kriterien, die Lager-Methode in tiefengeologischen Schichten, die Sicherheitsanforderungen, die eingeschränkten Beteiligungs- und Klagerechte und die Entlassung der AKW-Betreiber aus der finanziellen Verantwortung für den Atommüll – ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit gehabt haben, dabei mitzureden.

2. Es gibt keine „Augenhöhe“

Auf der einen Seite werden vom Atommüll-Bundesamt rund fünf Millionen Euro für eine PR-Kampagne ausgegeben, auf der anderen Seite gibt es kein Budget für wissenschaftliche Expertise, auf die die Fachkonferenz Teilgebiete aber zurückgreifen müsste, um das fachliche Werk zu durchdringen. Das BaSE „argumentiert“ zwar, dass Wissenschaftler*innen eine Teilnahme freistehe, weshalb diese Zielgruppe im §9 StandAG gesondert aufgeführt worden sei. Aber eben unentgeltlich. Expertise zum „eigenen“ Teilgebiet muss von den Betroffenen selbst finanziert werden.

3. Arbeitsfähigkeit scheint nicht gewünscht

Die Fachkonferenz Teilgebiete insgesamt bietet keine Möglichkeit effektiver Einflussnahme und ist von ihrem gesetzlichen Auftrag her eine Fehlkonstruktion. Auch wenn sie im nächsten Jahr ihre Beratungen aufnimmt, sich eine Geschäftsordnung gibt und – obwohl das BaSE dafür organisatorische Unterstützung verweigert – selbstbestimmt Arbeitsgruppen einrichten und Gremien wählen würde, die zumindest eine Kontinuität der Arbeit gewährleisten könnten, wird deren Arbeit entgegen der Versprechungen, die Endlagersuche basiere auf einem wissenschaftsbasierten, selbsthinterfragenden und lernenden, transparenten und partizipativen Verfahren, allein durch die eingeschränkten Arbeitsbedingungen konterkariert. Getoppt wird dies noch durch die Ankündigung des BaSE, die Kosten für die Moderation des Beratungsprozesses nur zu übernehmen, wenn die Fachkonferenz die vom BaSE vorgeschlagenen Moderator*innen akzeptiert.

4. Die BGE wartet nicht auf die Ergebnisse der Konferenz

Die Arbeit der BGE ruht nicht in der Phase, in der die Fachkonferenz Teilgebiete tagen wird. Das heißt, die Stellungnahme der Fachkonferenz Teilgebiete kommentiert einen überholten Arbeitsstand des Vorhabenträgers. Wertschätzung für die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete sieht anders aus.

5. Die Ergebnisse der Konferenz haben keine verbriefte Wirksamkeit

Die Ergebnisse der Teilgebiete-Konferenz müssen laut Gesetz „berücksichtigt“, also zumindest gelesen werden. Ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nett, beantwortet sie das Papier auch. Was sie ansonsten damit macht, ist ihr überlassen. „Berücksichtigen“ kann also auch Ablage in einer Archivschublade bedeuten.

6. Eine Online-Veranstaltung reduziert den lebendigen Diskurs

Die Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober soll hauptsächlich online durchgeführt werden. Sie wird also im Internet live übertragen. Teilnehmende könne sich in einem Chat schriftlich äußern. Echte Interaktion und Diskurse sind damit kaum möglich, kein freier Austausch, keine Pausengespräche, kein hilfreicher Zwischenruf, keine Arbeitsgruppen. Die gesamte Kommunikation ist weitgehend vom Veranstalter gesteuert und kontrolliert. Zudem ist eine Online-Konferenz über volle zwei Tage eine Zumutung für viele Menschen. Oft fehlt zudem die technische Ausstattung oder eine leistungsfähige Internetverbindung zur Online-Teilnahme. Dies kann auch durch den vorgesehenen parallelen Präsenztermin in Kassel nicht aufgewogen werden, da die Teilnahme dort vom Losglück abhängt. Deshalb kann eine solche Veranstaltung erst dann sinnvoll stattfinden, wenn die Corona-Situation es wieder zulässt, dass sich viele Menschen gefahrlos zu einer Präsenz-Konferenz treffen können.

7. Die Kriterien sind veraltet

Die Arbeitspakete der BGE stellen eine Interpretation der geowissenschaftlichen Vorgaben dar, wie sie im StandAG fixiert wurden. Das StandAG ist jedoch schon überholt und – siehe lernendes Verfahren – müsste novelliert werden. So wurden beispielsweise Klima-Veränderungen und deren Folgen für die Endlagersuche überhaupt nicht bedacht.

8. Es gibt keine vollständige Transparenz über die Datengrundlage

Die Geodaten, die die BGE als Grundlage für ihren Zwischenbericht genutzt hat, werden nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sein. Somit lassen sich die Entscheidungen der BGE nicht in vollem Umfang überprüfen. Ein transparentes Verfahren mit glaubwürdiger Öffentlichkeitsbeteiligung würde bedeuten, dass bereits zu Beginn ALLE Daten und Informationen offengelegt werden, die zur Erstellung des Zwischenberichts bei der Atommülllagersuche herangezogen wurden.

Die atompolitische Vergangenheit zeigt: Ohne Transparenz, ohne „Augenhöhe“ und ohne Sicherstellung eines wissenschaftsbasierten Prozesses, ist dieses Verfahren zum Scheitern verurteilt.

1 Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist sowie von unabhängigen, kritischen Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Verbänden und NGOs, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

2 Das Wort Endlager suggeriert ein „Ende“ bzw. eine „Lösung“ des Atommüllproblems. In Anbetracht der Jahrmillionen, die das Problem noch existiert, und der Tatsache, dass es keinen perfekten, sondern nur einen „bestmöglichen“ Standort geben kann, ist das ein Trugschluss. Das Wort wird hier einzig zum besseren Verständnis verwendet.

3 Das StandAG sieht vor, dass auch schwach- und mittelaktive Abfälle an einem Standort gelagert werden. Doch gleichzeitig wird am Schacht Konrad festgehalten, statt für alle Arten von Atommüll ein vergleichendes Suchverfahren gesetzlich zu regeln

Atomkraft: Das letzte Gefecht?

17. Juli 2020 Wolfgang Pomrehn

Nicht ganz unerwartet gibt es die ersten Rufe nach Verlängerung der AKW-Laufzeiten. Die Argumente sind die ewig gleichen und immer noch falschen

„Stoppt den Atomausstieg!“, forderten dieser Tage zwei Autoren in der Zeit. Ein Experte für Reaktorsicherheit, der sich um die Aufklärung der Gefahren von Kugelhaufenreaktoren verdient gemacht hat, und eine Historikerin, die sich mit Nuklearia e.V. um die „nukleare Re-Alphabetisierung der Deutschen“ bemüht, beschwören den Klimanotstand und plädieren dafür, die AKW-Laufzeiten zu verlängern.

Weiterlesen:
https://www.heise.de/tp/news/Atomkraft-Das-letzte-Gefecht-4846471.html

Neckarwestheimer Erklärung

Auch die Anti-Atom-Initiative Karlsruher hat die Neckarwestheimer Erklärung unterschrieben.

Das AKW Neckarwestheim II ist irreparabel geschädigt. Kein Wiederanfahren nach der Revision! Abschalten sofort! Das AKW Neckarwestheim II steht seit 19.06.2020 in der Jahresrevision 2020. Es war zuletzt im September 2019 beschädigt wieder hochgefahren worden, obwohl man damals zum dritten Mal in Folge neue Schäden in den Dampferzeugern gefunden hatte: zum Teil tiefgehende Risse in fast 300 Rohren. Expert*innen warnen, dass ein Bruch der Rohre einen Störfall bis hin zur Kernschmelze auslösen könnte und der Weiterbetrieb eines derart vorgeschädigten Reaktors nationale wie internationale Sicherheitsnormen missachtet.

Weiterlesen hier:

Banner Drop bei der EnBW in Karlsruhe

Heute am 17. Juli 2020 haben Umweltaktivist*innen von Robin Wood und .ausgestrahlt ein Banner mit dem folgendem Schriftzug an der Fassade der EnBW Zentrale in Karlsruhe angebracht:
„Schrott-Reaktor Neckarwestheim abschalten!
Jeder Riss ist einer zu viel.“

Großen Dank an die Aktivist*innen von der Anti-Atom-Ini KA!!!

Pressemitteilung von Robin Wood vom 17. Juli 2020

Mit einer Kletter-Aktion am EnBW-Hauptsitz in Karlsruhe protestieren Aktivist*innen der Umweltschutzorganisation ROBIN WOOD aktuell gegen die gestrige Wiederinbetriebnahme des rissigen AKW Neckarwestheim‑2. Zeitgleich zur virtuellen Hauptversammlung des Konzerns erklommen sie die haushohen Säulen vor der Fassade und spannten ein großes Transparent: „Schrott-Reaktor Neckarwestheim abschalten! Jeder Riss ist einer zu viel“. In dem Reaktor bilden sich seit Jahren immer neue Risse, mehr als 300 wurden bereits entdeckt. Im schlimmsten Fall können sie einen schweren Atomunfall bis hin zum Super-GAU verursachen. Dazu erklären Sternia Thimm von ROBIN WOOD und Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Im AKW Neckarwestheim‑2 ist weiterhin mit gefährlich schnell wachsenden Rissen zu rechnen. EnBW hat einen irreparabel beschädigten Reaktor mit noch immer aktivem Schadensmechanismus in Betrieb genommen. Die seit Jahren auftauchenden, inzwischen mehr als 300 Risse im AKW Neckarwestheim‑2 sind keine Einzelfälle, sondern ein systematischer Fehler, dessen Ursache EnBW bis heute nicht behoben hat. Einen Reaktor in diesem Zustand wieder ans Netz zu nehmen, missachtet nicht nur die hiesigen Sicherheitsvorschriften, sondern auch international anerkannte Sicherheitsprinzipien der Kerntechnik.

Während der Konzern auf der virtuellen Hauptversammlung die Dividende für seine Anteilseigner*innen beschließt – an erster Stelle das Land Baden-Württemberg –, setzt er mit dem Wiederanfahren des Risse-Reaktors Leben und Gesundheit von Millionen Menschen aufs Spiel. Krasser kann man nicht zeigen, dass bei EnBW Profit vor Sicherheit geht.

Es wäre Aufgabe des Hauptaktionärs von EnBW, sprich der grün geführten Landesregierung von Baden-Württemberg, den Energiekonzern zu einem sicherheitsgerichteten Vorgehen zu zwingen und den Betrieb des AKW mit beschädigten Dampferzeugern zu unterbinden. Stattdessen hat Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) unter Berufung auf fadenscheinige Gutachten erneut seine Zustimmung zum Wiederanfahren des Meilers erteilt. Dagegen protestieren wir und fordern die Stilllegung des Reaktors.“

https://www.robinwood.de/pressemitteilungen/anti-atom-protest-zur-enbw-hauptversammlung

Meldepflichtiges Ereignis am KKP 1

Auszug aus einer Pressemitteilung der EnBW vom 15. Juli 2020

KKP 1: Funktionsstörung an einer Brandschutztür

Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde beim Schließen einer Brandschutztür einer der beiden Türflügel aus seiner Lagerung gehoben, so dass er nicht mehr schließt. Die Tür wird instand gesetzt. Die genaue Ursachenklärung dauert noch an.

Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich ist deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben. Darüber hinaus wurden bis zum Abschluss der Reparatur Ersatzmaßnahmen für die Funktion der betroffenen Tür ergriffen.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

Und das BW Umweltministerium schreibt dazu:

Beschädigtes Tor zwischen Reaktorgebäude und Dekontaminationsgebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Sprengung der Kuehltuerme des Kernkraftwerk Philippsburg (KKP)

In dem im Abbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) kam es am 8. Juli 2020 zur Beschädigung der Lager eines Tors, mit dem der Transportweg zwischen dem Reaktorgebäude und dem angrenzenden Dekontaminationsgebäude geschlossen werden kann. Das Tor dient auch als Brandschutztür. Aufgrund des Schadens lässt sich das Tor nicht mehr schließen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers: Der Betreiber hat das Tor gegen Umfallen gesichert und die Toröffnung mit einer schwer entflammbaren Folie verschlossen, so dass im Fall eines Brandes in einem der beiden Gebäude die Rauchausbreitung in das angrenzende Gebäude unterbunden wird. Zusätzlich hat er administrative Brandschutzmaßnahmen verschärft. Ein Reparaturkonzept wird erstellt.

Das Tor soll im Falle eines Brandes verhindern, dass sich Brand und Rauch in das benachbarte Gebäude ausbreiten. Diese Funktion kann es momentan nicht erfüllen. Durch die Maßnahmen des Betreibers wird zumindest die Verhinderung der Rauchausbreitung sichergestellt. Die weiteren Komponenten des Brandschutzkonzepts, wie die Maßnahmen zur Branderkennung (z. B. Brandmelder) und zur Brandbekämpfung (z. B. Löscheinrichtungen) sind nicht betroffen. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung insgesamt gering. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Rollt doch ein „#castor2020“?

Bündnis CASTOR-stoppen | www.castor-stoppen.de
Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen nehmen auch die Aktivitäten gegen den geplanten CASTOR-Transport aus Sellafield über den Hafen Nordenham ins Zwischenlager Biblis wieder sichtbare Formen an. Der „hohe Norden“ entwickelt neue Veranstaltungsformate und will darüber am Mittwoch, 15. Juli berichten: Wolfgang Ehmke von der BI Lüchow-Dannenberg wird mit einer Lesung aus seinem Buch „der Kastor kommt“ das Publikum an Szenarien vergangener CASTOR-Transporte ins Wendland erinnern und gemeinsam mit dem Veranstalter AK Wesermarsch einen Ausblick auf die kommenden Proteste wagen. Die Veranstaltung soll ab 19:00 Uhr im überdachten Außenbereich der „Weserterrassen“, Strandallee 10 in Nordenham stattfinden. Weitere Infos: http://ak-wesermarsch.info/
Womöglich nicht Sellafield, sondern der Forschungsreaktor Garching könnte Absender von radioaktivem Müll sein, der noch dieses Jahr quer durch Deutschland transportiert werden könnte. Ziel der LKW-Fuhren mit hochaktivem Atommüll aus dem Betrieb der FRM-II bei München ist das 700km entfernte Zwischenlager Ahaus. Der Abfall ist ein problematischer „Sonderfall“, er enthält nämlich hochangereichertes, waffenfähiges Uran. In Ahaus hat es bereits erste Proteste gegeben. Mehr lesen im Blog von .ausgestrahlt: Ahaus: Atommülllieferung aus Garching noch in diesem Jahr?
Seit Wiederaufnahme der Uranmüllexporte von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland im Mai 2019 rollten bis Ende Juni bereits 15 Züge, plus 30 LKW-Konvois mit insgesamt rund 13 500 t abgereichertem Uranhexafluorid (UF6) – im Schnitt alle drei bis vier Wochen nahm das Uranschiff Mikhail Dudin in Amsterdam bislang die radioaktive Fracht auf, um den Uranmüll via St. Petersburg nach Novouralsk bei Ekaterinburg zu bringen – von Corona-Pause war in diesem Frühjahr keine Spur. Allein in diesem Jahr stehen nach Auskunft der NRW-Landesregierung noch fünf weitere derartige Bahn- und 10 LKW-Transporte durch den Urananreicherer Urenco an, der nächste wohl schon am 13. Juli. Weitere Urantransporte nach 2020 sind derzeit anscheinend umstritten, da es unterschiedliche Auskünfte gibt. Urenco und die Miteigentümer RWE und EON bestreiten bislang weitere Transportpläne, doch in den Niederlanden gibt es bereits eine neue Transportgenehmigung bis Juni 2023. Wir fordern natürlich den sofortigen Stopp! Seit Herbst 2019 gibt es zu jedem Urantransport Proteste an der Bahnstrecke, so auch beim vorerst letzten im Juni, auch in Russland gibt es weiter Proteste durch Ecodefense, Greenpeace und weitere Umweltorganisationen. Aktuelle Infos zu den Uranmülltransporten findet ihr auf www.sofa-ms.de sowie www.urantransport.de
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Offener Brief an die deutsche Bundesregierung

05.07.2020


Deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen – versprochene Überarbeitung des
Euratom-Vertrages umsetzen


Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. In dieser Zeit leitet und koordiniert die deutsche Bundesregierung die Arbeit des Rates. Die unterzeichnenden Organisationen und Initiativen erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Vorsitz der Ratspräsidentschaft dafür nutzt, endlich einen konkreten Zeitplan für die Überarbeitung des Euratom-Vertrages zu vereinbaren. Bereits in der Koalitionsvereinbarung von 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, dass der Euratom-
Vertrag „hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst“ 1 werden muss. Weiter wurde als Teil der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass in Zukunft „keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke“ 2 erfolgen dürfe. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass diese Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bei weitem zu kurz greifen und fordern die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie einzusetzen. Wir erwarten von der Bundesregierung jedoch, dass sie mindestens die im Koalitionsvertrag zugesicherte Revision des Euratom-Vertrages als einen Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft voranbringt.

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https://anti-atom-ka.de/wp-content/uploads/2020/07/Offener-Brief-Euratom.pdf

Verabschiedung des Planungssicherstellungsgesetzes im Bundestag ist eine tiefgreifende Beschädigung von Demokratie und Umweltschutz

Pressemitteilung vom 27.06.2020
von der BI Müll und Umwelt KA und der Anti-Atom-Ini KA

Mit blankem Entsetzen und Empörung haben wir auf die Verabschiedung des Planungssicherstellungsgesetzes am späten Donnerstagabend (14.05.2020) im Bundestag reagiert. In einem parlamentarischen Verfahren, das nur als ein von Anfang an abgekartetes Spiel bezeichnet werden kann, hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz durchgepeitscht. Kernpunkt des Planungssicherstellungsgesetzes ist die faktische Abschaffung des Erörterungstermins in allen relevanten umweltrechtlichen Verfahren, mindestens bis zum 31. März 2021. Dies ist ein schwerer, nicht zu rechtfertigender Eingriff in die demokratischen Rechte der Bevölkerung und in das Umweltrecht. So können umstrittene Großprojekte ohne eine effektive Bürgerbeteiligung durchgesetzt werden.

Im Vorgriff hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Erörterung des Großprojektes Schleith (s. Anhang 1a: Einwendung) im Karlsruher Hafen abgesetzt und will nach Aktenlage ohne Erörterung (s. Anhang 1b: Absage) entscheiden.

Um die Bedeutung von Erörterungsterminen zu unterstreichen, bei denen die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Umweltverbänden und anderen Organisationen gegen konkrete Planungsvorhaben bisher immer wieder intensiv mit Genehmigungsbehörden und Antragstellern erörtert wurden, erinnern wir an zahlreiche Erörterungstermine. So gab es stark besuchte und mehrtägige Erörterungstermine, zum Beispiel zu Thermoselect oder dem neuen Kohlekraftwerk RDK 8 der EnBW, zu der Genehmigung der neuen Gaskraftwerkes der Stadt Karlsruhe und der Papierfabrik Palm oder zu dem Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg, an denen wir uns konstruktiv beteiligen.

Dieses Gesetz ist eine selbstgefällige Degradierung der Öffentlichkeit und ihrer Kontrollfunktion und steht auch dem von der baden-württembergischen Landesregierung propagierten Politik des Gehörtwerdens (s. Anhang 2) entgegen.

Eine nicht nur in der Stadt des Rechts nicht zu duldende Entwicklung, die wir im Falle Schleith intensiv und kritisch begleiten werden.

500 Millionen-Euro-Konverter in Philippsburg für Windstrom?

Leserbrief zu BNN vom 12./13./15.5.2020 im Zusammenhang mit der Kühltürmesprengung

Im Zusammenhang mit der Sprengung der Kühltürme in Philippsburg wird in den BNN mehrfach hervorgehoben, dass, laut EnBW, der nun zur Verfügung stehende Platz zum Bau eines Umspannwerks für regenerativen Windstrom aus dem Norden benutzt würde. Den nicht so mit den Details Vertrauten wird damit gesagt, dass der Konverter einen notwendigen Teil der Energiewende darstelle. Da sollte man aber genauer hinschauen.

Mit der Energiewende steigen nach Aussagen der EnBW die Anforderungen an unser Strom-Übertragungsnetz. Dafür soll die Übertragungskapazität bestehender Stromleitungen bei uns in Baden verstärkt (120 km, von Daxlanden nach Eichstetten) und neue Umspannwerke (eines davon auch in Daxlanden) gebaut werden. Durch diese Leitungen und die kleinen Umspannwerke wird auch Strom aus dem Konverter Philippsburg fließen.

Er soll die Stromverteilung vom Norden in den Süden von Deutschland gewährleisten und somit die erzeugte Leistung in das überregionale 400-kV-Stromnetz einspeisen und verteilen. Dafür ist die DC-Konverterstation Philippsburg  in Baden-Württemberg, aber auch die Errichtungen einer gleichen Konverterstation in Kaarst (bei Düsseldorf) in Nordrhein-Westfalen notwendig. Der Wechselstrom aus den Kraftwerken im Ruhrgebiet wird im Konverter Kaarst zu Gleichstrom umgewandelt und in Philippsburg wieder zurückverwandelt.

Der eine Fehler, die Atomenergie, ist in Philippsburg beendet. Gleichzeitig aber zementiert man mit zigtausenden Tonnen Beton auf der Größe von vielen Fußballfeldern diese Art Energiewende für einen 500 Millionen teuren Konverter ein. Hier wird heute wieder ein falsches Signal in Philippsburg gesetzt. Mit Unterstützung der Landesregierung und des Gemeinderates, der mit 500.000 Euro jährlichen Steuern rechnet, baut die EnBW eine vollautomatische, ohne jegliche MitarbeiterInnen auskommende Großanlage. Das Projekt ist nicht dezentral, nicht regenerativ und nicht bürgerbeteiligt. Der Konverter unterstützt den alten Gigawattwahn und nützt nur den großen Netz- und Energieraubrittern wie der EnBW, die nur noch mit Netzgebühren Gewinn machen können. Dies ist nicht im Sinne von uns StromkundInnen. Eine Leitung, die bis jetzt nur zu den Stein- und Braunkohlekraftwerken im Ruhrgebiet geht, ist ein Tiefpunkt einer falschen Energiepolitik.  Ein Bewusstseinswechsel zum Stromsparen und für eine alternative, regionale Energie- und Mobilitätswende wird mit diesem Ausbau nicht erreicht.

Der geplante Stromnetzausbau dient nicht den erneuerbaren Energien, sondern ist wesentlich durch den inflexiblen Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken geschuldet. Baden-Württemberg ist kein Netz-Engpassgebiet. Die bundesweite Stromnetzplanung ist überzogen und dient nicht dem kleinteiligem, regionalen Ausbau von regenerativen Energieformen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch überhaupt nicht der Offshore-Windkraft in der Nordsee.

Die großen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)-Leitungen dienen in erster Linie zentralistischen Plänen zum transeuropäischen Stromtransport von Kohle- und Atomstrom, also zum Stromexport, an den als Ablasshandel noch die Ankündigung der Irgendwann-Anbindung an die Offshore-Windenergieanlagen angehängt wird. Der Bau der beiden Konverter und der damit verbunden Stromleitungen entpuppt sich vor allem als Absicherung und Bestandschutz der großen deutschen Energieriesen.

Harry Block

CASTOR-Transport nach Biblis suspendiert | Plötzlich „keine Eile“

Ein Beitrag von Radio Dreyeckland vom 25.05.2020

Der ursprünglich für April / Mai vorgesehene CASTOR-Transport von hochradioaktivem Atom-Müll aus der Plutonium Fabrik („WAA“) ins „Zwischen“-Lager des stillgelegten AKW Biblis wurde bereits Mitte März wegen der Corona-Pandemie von Innenminister Horst Seehofer abgesagt. Ein neuer Termin noch in diesem Jahr stand dennoch zu befürchten. Nun hat das BASE unter dem pseudo-grünen Wolfram König den „Sofortvollzug“ der Transport-Genehmigung suspendiert. Doch nach wie vor gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

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https://rdl.de/beitrag/castor-transport-nach-biblis-suspendiert-pl-tzlich-keine-eile