Atom-Bauschutt unkontrolliert verteilen?

Die Landesregierung Baden-Württemberg entsorgt, wie andere Bundesländer auch, radioaktiven Bauschutt aus dem Rückbau von Atommeilern auf konventionellen Bauschuttdeponien und durch freie Verwertung (Recycling).
Der 120. Deutsche Ärztetag und die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnen vor den Risiken dieser unkontrollierten Entsorgung.
Große und dauerhafte Risiken gehen von kleinsten, strahlenden„Stoffen“ aus, die in die Luft oder in das Grundwasser freigesetzt werden.

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„Atombauschutt – verteilt, versteckt, verharmlost“

Pressemitteilung vom 26.06.2018

Das neu gegründete „Bündnis für sichere Verwahrung von Atommüll in Baden-Württemberg“ (SiVerwAm) lädt ein zur Infoveranstaltung mit anschließender Diskussion:

am Mi 27. Juni 2018 um 19.30 Uhr im DGB-Haus, Ettlinger Str. 3A, Karlsruhe.

Referent*innen sind:

  • Dr. Dierk Vogt von Schwieberdingen (BI Froschgraben) wird die Gefahren der atomaren Mülltrennung aufzeigen.
  • Dr. Jörg Schmid, IPPNW Stuttgart wird auf die gesundheitlichen Gefahren der
  • radioaktive Niedrigstrahlung eingehen.
  • Harry Block vom BUND Karlsruhe wird zeigen woher der freigemessene Atommüll in unserer Region herkommt.

Veranstalter*in: „Bündnis für sichere Verwahrung von Atommüll Baden-Württemberg“

in Kooperation mit Attac Karlsruhe, BUND Mittlerer Oberrhein, IPPNW, Anti-Atom-Ini Karlsruhe (AAI KA), BI-Froschgraben Schwieberdingen, Freie Wähler Weingarten/Baden e.V.

Weitere Infos unter www.muellundumwelt-bi-ka.de

Der Eintritt ist frei. Ihre Spende ist willkommen.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg plant niedrig radioaktiven Bauschutt auf konventionellen Bauschutt Recycling Deponien unterzubringen – wie andere Bundesländer auch.

Was bedeutet das für unsere Region? Radioaktiver Bauschutt aus dem AKW Philippsburg und den Atomruinen des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe auf dem heutigen KIT Campus Nord wird bei Unterschreitung eines bestimmten Grenzwertes auch auf Hausmülldeponien untergebracht, in Verbrennungsanlagen verfeuert oder als Reststoffe verwertet. Die finden wir dann ohne unser Wissen möglicherweise wieder in Kochtöpfen, Heizkörpern, Zahnspangen, auf Kinderspielplätzen etc.

Der 120. DeutscheÄrztetag und die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnen vorden Risiken dieser unkontrollierten Entsorgung. Große und dauerhafteRisiken gehen von kleinsten, strahlenden Stoffen aus, die in die Luftoder in das Grundwasser frei gesetzt werden.

Die Strahlen-Grenzwertesind willkürlich festgelegt. Die Messmethoden haben nur ein Ziel: das Abfallmaterial von Strahlung „freimessen“, freigeben undvergessen. Wir zeigen auf welche Alternativen es zur „Freigabe“gibt.

Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand

Pressemitteilung vom 03.02.2018

Symposium der Landesärztekammer „Gesundheitliche Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung beim Rückbau von Atomkraftwerken und in Folge medizinischer Anwendungen“ am 03.02.2018 in Stuttgart

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Deutsche Ärztetag haben in 2016 und 2017 Entschließungen verabschiedet, in denen sie vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die allgemeine Wiederverwertung gering
radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder deren Einbau in konventionelle Bauschuttdeponien warnen.

In den Entschließungen wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, den beim Rückbau anfallenden gering radioaktiven Restmüll stattdessen auf den Kernkraftwerksgeländen zu verwahren. Zur tiefergehenden Befassung mit der Thematik fand am 03. Februar 2018 in Stuttgart ein Symposium der Landesärztekammer statt, das sich mit Rückbaukonzepten und den gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung
befasste. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurden das Freimessverfahren und die geltenden Konzepte des Strahlenschutzes von Befürwortern und Kritikern des Verfahrens kontrovers diskutiert.

Übereinstimmend konnte festgehalten werden, dass für die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung auf die Gesundheit auch im Bereich kleiner Dosen keine Schwellenwerte bestehen. Der Hemminger Arzt und Abgeordnete des Deutschen Ärztetages Dr. Robin Maitra wies darauf hin,
dass die Strahlung von atomarem Restmüll zwar ein geringes, aber nichtsdestotrotz zusätzliches Strahlenrisiko für die Bevölkerung bedeute.

„Es ist nicht einzusehen“, so Maitra, „dass die Beweislast für die mögliche Schädlichkeit der Freisetzung von atomarem Restmüll bei den Kritikern
liegt.“

Der Vorsitzende der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW, Dr. Alex Rosen, erläuterte alternative Konzepte zum Rückbau von AKWs, dieauf große Zustimmung stießen: „Die gutachterlich geprüften Alternativen bieten einen größeren Schutz der Bevölkerung und des Personals vor Strahlung“, führte Rosen aus und forderte die Behörden zu einer gewissenhaften Prüfung alternativer Lösungsansätze auf.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine an der Universität Greifswald wies darauf hin, dass gerade in den letzten 10 Jahren zahlreiche internationale Studien veröffentlicht wurden, die das Krebsrisiko auch bei geringen Strahlenbelastungen belegen:

„Deshalb ist eine Neubewertung des Strahlenrisikos erforderlich, wobei als ärztliche Aufgabe nicht nur das statistische Durchschnittsrisiko, sondern auch das Schicksal besonders empfindlicher Gruppen in der Bevölkerung zu berücksichtigen ist.“

Ein Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer, wonach das gesundheitliche Risiko der Deponierung freigemessenen Restmülls als „vernachlässigbar“ beurteilt wurde, wurde von vielen Teilnehmern kritisch hinterfragt. Prof. Hoffmann widersprach der Kritik der Fachverbände der Radiologen und Nuklearmediziner und der Bundesärztekammer, nach der die Ärztetagsbeschlüsse wissenschaftlicher Grundlagen entbehrten. Tatsächlich gäbe es gute Gründe dafür, so Hoffmann, jede zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung zu vermeiden. Während Dr. Rosen auf die den Anträgen zugrunde liegende wissenschaftliche Evidenz verwies, betonte Dr. Maitra, dass die Gültigkeit der Beschlüsse der Landesärztekammer Baden-Württemberg und des Deutschen Ärztetages weiterhin gegeben sei.


Einigkeit herrschte bei Referenten und Teilnehmern darüber, dass das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes auch in der Medizin kritisch angewendet werden muss. Im Ergebnis des Symposiums konnte festgestellt werden, dass die allgemeine Wiederverwendung und die Deponierung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken ein geringes, aber zusätzliches gesundheitliches Risiko beinhaltet. Unterschiedlich wurde die Bedeutung dieses Risikos im Vergleich zu Aufwand und Kosten für dessen Minimierung beurteilt.

Dr. med. Robin T. Maitra, M.P.H.
Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung
Demokratische Ärztinnen und Ärzte –
Sprechende Medizin
LDÄÄ, Kernerstr. 32, 70182 Stuttgart
Dr. med. Alex Rosen
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges
Ärzte in sozialer Verantwortung

AKW-ABRISS

versteckt – verteilt – verharmlost

Wie uns Atomindustrie und Politik ihren radioaktiven Müll unterjubeln

Broschüre zum hierunterladen:

Der BaWü Umweltminister Untersteller sagt,

ein Sack Kunstdünger aus dem Baumarkt strahle stärker als der Müll, der beim Abbruch der AKW nach Messungen aus dem Atomgesetz fallen und auf Deponien der Kreise entsorgt werden müsse“ LKZ 01.08.2017

Von der Interessengemeinschaft Deponie Froschgraben-Schwieberdingen

Vor der Freimessung im Kernkraftwerk wird zuerst in einigen wenigen aufwändigen Laboruntersuchungen bestimmt, welche radioaktiven Stoffe mit welcher Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung zu welchem Anteil im Untersuchungsmaterial enthalten sind. Den Anteil der verschiedenen radioaktiven Stoffe in diesen möglichst repräsentativen Proben nennt man den Nuklidvektor. Bei Bauschutt aus dem Kernkraftwerk könnte der Nuklidvektor ungefähr so aussehen:

Nickel-63 80 %
Cobalt-60 2 %
Eisen-55 15 %
Cäsium-137 2 %
Strontium-90 Spuren
Americium-241 Spuren
Plutonium-241 Spuren
Uran-238 <1 %
weitere Spuren

In der Freimessanlage wird dann nur noch die Gammastrahlung von Cobalt-60 gemessen. Über den Nuklidvektor wird dann abgeschätzt, wie viel von den anderen oben genannten radioaktiven Stoffen im Bauschutt enthalten sein sollte.

Steckt man nun einen Kunstdüngersack, z.B. konventionellen Rosendünger aus dem Baumarkt, also einen NPK-Dünger (Stickstoff, Phosphat, Kalium), in die Freimessanlage, so wird die gemessene Gammastrahlung als Cobalt-60-Strahlung interpretiert und mit dem in der Freimessanlage eingestellten Nuklidvektor wird ein Vielfaches an Nickel-63 und Eisen-55 sowie Strahlung von verschiedenen anderen Nukliden dazu gerechnet. Dafür wird dann die Dosis berechnet. In der Realität enthält ein NPK-Dünger diese radioaktiven Stoffe aber gar nicht. Die Gammastrahlung des Kunstdüngers stammt hauptsächlich vom radioaktiven Kalium-40, so dass hier falsch auf die Dosis hochgerechnet wird.

Bemerkenswert ist, dass ohne explizite Risikoberechnung Kalium-40 überhaupt nicht für eine Deponierung frei-gemessen werden kann. Die StrSchV kennt dafür keinen Grenzwert!

Kalium nimmt auch in Bezug auf die Gesundheitsgefährdung eine Sonderrolle ein. Es ist das zehnthäufigste chemische Element auf der Erde, davon 0,012% als radioaktives Kalium-40. Unser Körper braucht Kalium, aber er behält nur soviel, wie er braucht. Der Rest wird entweder gar nicht erst vom Darm aufgenommen oder über die Nieren wieder ausgeschieden. Eine gefährliche Anreicherung ist nicht möglich. Anders ist dies bei den meisten schwereren Radionukliden, die im Körper angereichert werden, Strontium z.B. in den Knochen.

Somit liegt bei obiger Aussage des Umweltministers Untersteller eine doppelte Mogelpackung vor: Die demonstrative Freimessung eines Kunstdüngersacks wird unter bewusst falschen Voraussetzungen durchgeführt und dies zudem für einen Grenzwert, der gar nicht existiert.

Dr. Monika Leder, Dr. Karl Bendel, Dr. Dierk-Christian Vogt

01. August 2017