von Dipl. Physiker Wolfram Treiber
Gegenantrag
zu Tagesordnungspunkt Nr.2: Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018
Es
wird keine Dividende bezahlt.
Der
Bilanzgewinn ist u. A. für ein nachvollziehbares und
zukunftsträchtiges Konzept für die umgehende Umstellung auf 100%
dezentrale erneuerbare Energien zu verwenden, die nach wie vor nicht
erkennbar ist.
Ein
nachvollziehbares Konzept für ausreichende Rücklagen für die
Abrisskosten der EnBW-eigenen Atomanlagen ist ebenfalls nicht
ersichtlich, obwohl ein Großteil der zu erwartenden Kosten des
atomaren Erbes bereits an den Steuerzahler „abgetreten“
wurde.
Unabhängig
davon sollte die EnBW darüber nachdenken, ob sie nicht auch trotz
des „Atom-Kompromiss“ eine Verantwortung für das
strahlende Erbe ihrer Atomkraftwerke, die zunehmenden Kosten für die
– so sicher wie mögliche – Lagerung des durch die Atomanlagen der
EnBW entstandenen Atommülls, den sicheren Einschluss der
abgeschalteten Atomanlagen, sowie die Beseitigung der durch den Abbau
und die Verwendung von Uran und Kohle entstandenen Umweltschäden und
Personenschäden, auch in den Abbaugebieten, hat und dafür Rücklagen
bilden muss.
Außerdem ist eine weitere auch finanzielle (Mit-) Verantwortlichkeit für die globalen Schäden durch eine verfehlte Energiepolitik, an der auch die EnBW beteiligt war, zu prüfen und dafür Rücklagen zu bilden, so dass kein Raum für die Ausschüttung einer Dividende bleibt.
Gegenantrag
zu Tagesordnungspunkt Nr.3: Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018
Der
Vorstand wird nicht entlastet.
Nach
einem Bericht des SWR im März 2019 hatte die EnBW sieben
Kohlekraftwerke im laufenden Betrieb. Fünf davon befinden sich in
Baden-Württemberg. Dazu kommt das Braunkohlekraftwerk in Lippendorf
bei Leipzig und das Kraftwerk Rostock, an dem die EnBW mehrheitlich
beteiligt ist. Nach Aussage von EnBW-Vorstandsmitglied Hans-Josef
Zimmer prüfe die EnBW derzeit jeden Standort darauf, wann eine
Abschaltung sinnvoll erscheint. Das im Jahr 2014 in Betrieb gegangene
Rheinhafendampfkraftwerk RDK 8 in Karlsruhe dürfte demnach am
längsten laufen, möglicherweise sogar bis 2038.
Während
die EnBW ihr letztes Kohlekraftwerk somit offensichtlich zum
letztmöglichen Zeitpunkt abschalten will protestieren jeden Freitag
Tausende von Schüler_innen unter dem Motto „Wir lernen nicht
für eine zerstörte Zukunft! “ gegen die verfehlte
Klimapolitik. Sie fordern u. A. einen sofortigen, sozialverträglichen
Kohleausstieg, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie eine
Wende hin zur ökologischen Landwirtschaft um die irreversible
Erderwärmung in letzter Sekunde noch zu verhindern.
Inzwischen
wird die Bewegung „Fridays for Future“ auch von mehr als 12.000
Wissenschaftler_innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
unterstützt. 80
Prozent der deutschen CO2-Emissionen entständen durch die Nutzung
fossiler Energieträger, führte z.B. Volker
Quaschning,
Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW in Berlin
aus. Um die Klimaziele von Paris
zu erreichen, dürfte Deutschland
in spätestens 20 bis 30 Jahren keine Treibhausgase mehr produzieren.
Kohle dürfe man bis 2030 fast gar nicht mehr nutzen, müsste aber
auch aus Erdöl und Erdgas aussteigen.
Trotzdem
will die EnBW offensichtlich das Kohlekraftwerk RDK 8 zum
letztmöglichen Zeitpunkt erst abschalten. Angesichts der
Erderwärmung, die immer extremere Wetterlagen produziert, ist dies
unverantwortlich. Nach Angaben der UNO werden aufgrund der
Klimaveränderungen in den nächsten Jahren Millionen Menschen ihre
Heimat verlassen müssen.
Klimagerechtigkeitsgruppen
fordern, dass die Treibhausgase auf ein Minimum begrenzt werden
müssen, so dass sich jedes Lebewesen in einer intakten Atmosphäre
und Umwelt entfalten kann. Das Recht auf Nutzung der Atmosphäre und
Ressourcen muss für Alle gleichermaßen gelten. Niemand darf auf
Kosten Anderer leben. Das heißt aber auch, dass alle Menschen
weltweit das gleiche Anrecht auf Zugang zu Energie und Mobilität
haben müssen.
Daraus
ergibt sich aber auch ein grundsätzliches Umdenken in der Energie-
und Verkehrspolitik. Auch beim angeblichen Wundermittel E-Mobilität
ist dabei die gesamte Ressourcenkette zu berücksichtigen. Wie schon
bei der Kohlegewinnung in Kolumbien oder jetzt in Russland müssen
wir uns fragen: Wo und unter welchen Bedingungen werden die für die
E-Mobilität notwendigen Rohstoffe gewonnen? Im Ergebnis wird auch
die E-Mobilität zu einer weiteren Erderwärmung beitragen. Notwendig
ist daher nicht ein „weiter so“ nur mit E-Mobilität,
sondern die Entwicklung eines alternativen kollektiven
Verkehrskonzepts. Dies kann ich bei der EnBW nicht erkennen.
Klimagerechtigkeit
bedeutet ferner, gemeinsam Verantwortung dafür zu übernehmen, dass
Schäden durch die menschengemachte Erderwärmung vermieden werden.
Die Verursacher entstandener Schäden müssen Verantwortung für die
Betroffenen übernehmen. Es besteht eine große Ungerechtigkeit
zwischen den Ressourcenverbrauchenden und den Leidtragenden der
Klimawandelfolgen. Diese Ungerechtigkeit zeigt sich im
sozioökonomischen Status, zwischen verschiedenen Generationen und
insbesondere im globalen Kontext. Die Mehrzahl der Menschen im
Globalen Süden leidet bereits heute verstärkt unter den Folgen des
Klimawandels, obwohl sie diesen weder verursacht haben, noch der
Klimakrise etwas entgegen setzen können. Auf einem endlichen
Planeten muss unendliches (Wirtschafts-)Wachstum gestoppt werden, um
ein natürliches Klima zu erhalten.
Dieser Verantwortung muss auch die Firmenpolitik der ENBW gerecht werden. Dieses Ziel ist jedoch nicht durch immer neue Großprojekte, sondern nur durch eine dezentrale, vernetzte und ökologisch nachhaltige Energieversorgung mit regenerativen Energieträgern zu erreichen. Das Festhalten an Kohlekraftwerken ist für den Aus- und Aufbau einer ökologisch sinnvollen Vernetzungsstruktur kontraproduktiv, da für Kohlekraftwerke wie auch für Kernkraftwerke andere Verteilungsstrukturen notwendig sind. Oberster Maßstab muss jedoch sein, dass nur so viel Energie wie notwendig und so wenig wie möglich produziert und verbraucht wird. Von dieser Zielvorstellung ist die EnBW leider noch weit entfernt.
Gegenantrag
zu Tagesordnungspunkt Nr.4: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der
Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Wie
bereits in meinem Einspruch gegen die Erteilung der Stilllegungs- und
Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2)
ausgeführt,sind
auchnach
dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren
beseitigt und die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor
wirtschaftlichen Interessen. Neben dem hochradioaktiven Atommüll
fallen großen Menge auch von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen
an. Ein besonderes Problem stellen sehr schwach-aktive Abfälle dar,
die unterhalb eines bestimmten Strahlenwertes nicht mehr kontrolliert
werden und als Rohstoff in den Wirtschaftskreis zurückkehren. Aus
altem kontaminierten Stahl können dann z.B. Kochtöpfe oder
Bratpfannen werden.
Nach
wie vor hat die EnBW kein radiologisches Gesamtkataster ihrer
Atomanlagen sowie keine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven
Inventars erstellt. Laut geltenden Empfehlungen der
Reaktorsicherheitskommission (RSK) von 2005 soll zu Beginn einer
Stilllegung eine umfassende radiologische Charakterisierung der
Anlage durchgeführt werden. Dadurch wird das Wissen über den
Reaktor erhalten, es können eine fundierte Abwägung über das
Stilllegungskonzept erfolgen und die Rückbauschritte so geplant
werden, dass sie die Strahlenbelastung und das Störfallrisiko
möglichst gering halten. Außerdem muss eine Gesamtliste der
insgesamt zu erwartenden radioaktiven Abfallmengen vorliegen, bevor
mit Dekontaminationsarbeiten („Freiputzen“) wie bereits in
Obrigheim begonnen wird. Alle einzelnen Genehmigungsschritte für
Stilllegung und Abbau müssen jeweils zwingend mit einer
rechtswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden werden.
Abwägungserfordernisse müssen transparent und im Sinne des
Vorsorgeprinzips gestaltet werden. Sie dürfen nicht wirtschaftlichen
Belangen der Betreiber unterworfen sein.
Die
Öffentlichkeit muss umfassend und wirksam bei AKW-Stilllegungen
beteiligt werden. Dies muss auch für alle Anlagen gelten, die an den
Abrissstandorten neu errichtet werden (dh. auch z.B.
Atommüllbehandlungsanlagen, Standortabfalllager). Alle einzelnen
Genehmigungsschritte für Stilllegung und Abbau müssen jeweils
zwingend mit einer rechtswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung
verbunden werden.
Bei
der Atomenergie handelt es sich um eine Hochrisikotechnologie, die
unter anderem mit extremen Schadensfallrisiken aber auch mit bisher
noch nicht geklärten Endlagerproblemen belastet ist. Daher muss der
Abriss von KKP 1 sofort gestoppt werden und jeglicher „Atomtourismus“
unterlassen werden, solange nicht geklärt ist, wo der Atommüll
letztendlich gelagert wird.
KKP
2 sofort stillgelegt werden.
Durch
den weiteren Betrieb der Atomanlage Philippsburg 2 und die Abnahme
von Atomstrom entsteht täglich mehr Atommüll, dessen Lagerung und
möglichst sicherer Einschluss zukünftig weitere Kosten in
Milliardenhöhe verursachen wird.
KKP
2 muss sofort stillgelegt werden, da die im Katastrophenschutzplan
beschriebenen Evakuierungsmaßnahmen bis heute völlig unzureichend
umgesetzt wurden. Binnen eines Tages müssten etwa am Standort
Philippsburg fast eine halbe Million Menschen (477.000 Menschen)
innerhalb eines 20-Kilometer-Radius evakuiert werden.
KKP
2 muss sofort stillgelegt werden, weil im Druckwasserreaktor
Philippsburg II noch jährlich durchschnittlich 48 abgebrannte
Brennelemente anfallen, deren derzeitige Lagerung völlig unsicher
ist und deren Endlagerung in den Sternen steht.
Es
darf keine Übertragung der Reststrommenge vom abgeschalteten Block 1
des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) auf den Block 2 (KKP 2) am
gleichen Standort geben.
Unabhängig
davon ob jemand in der Vergangenheit für oder gegen die Nutzung der
Atomenergie war, sollten jetzt alle das Interesse haben, den Atommüll
für alle Zukunft so sicher wie überhaupt nur möglich zu verwahren.
Daher muss auch die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung
immer und in aller Zukunft vor den Kostenminimierungsinteressen der
EnBW stehen.