Abriss: Atom-Müll+Strahlung Frei Haus: Mitmachfalle Erörterung

Einwender*innen:
Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, BI Müll und Umwelt, BUND Karlsruhe
zu: Erörterungstermin SAG KKP 2: am Di. 25.09.18, Einlass ab 8.30 Uhr, Bruhrainhalle Huttenheim

Pressemitteilung, Karlsruhe 23.09.2018

Probleme?Gibt’s esbeim Abriss eines Atomkraftwerkes in Philippsburg offensichtlichnicht:

Wir kennen die Antworten, sofern sie überhaupt antworten wollen/können.

  • Grenzwerte für radioaktive oder andere Schadstoffe? – Man lässt messen, handelt gesetzentsprechend mit den gleichen Werten wie beim laufenden Atomkraftwerk!
  • Radioaktive lungengängige Staubteilchen, abgegeben in die Luft? – Sie werden doch gleichmäßig über den Kamin verteilt und damit verdünnt.
  • Schadstoffe abgegeben in das Wasser? – Der Vorfluter Rhein hat so viel Wasser, dass die riesigen Tritiummengen doch bis hin in die Nordsee schön verteilt sind.
  • Atommüll? – Wird doch sauber verpackt. Lagerung erfolgt später – bekommen wir eh‘ nicht mehr mit.

Und der ‚freigemessene‘ Atommüll wird irgendwie verteilt … Wohin? Klärt sich auch später …

 Aus den Erfahrungen der Erörterungstermine KKP 1 und GKN 1 haben wir gelernt.

Das Erörterungsverfahren wird zwar pflichtgemäß und dem Gesetz entsprechend gemäß § 7 Absatz 1 AtVfV für die Erteilung der Stilllegungs- undAbbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2)nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) durchgeführt, aber: der Betreiber hat sich laut Unterlagen alle Wege und Möglichkeiten offen gelassen und stellt inhaltlich so eher eine Farce dar.

So z. B. hält sich die EnKK auch beim Abbau von Großkomponenten des Primärkreises wieder mehrere Varianten offen, die erheblich unterschiedliche radioaktive Abgaben am Standort bedeuten können. Sie wurden aber nicht danach bewertet. Selbst für die Auslegung der Einbauten werden dem Betreiber wieder Verfahrensmöglichkeiten eröffnet und nicht näher beschrieben; z.B. können anstatt 1Schwerlastbrücke auch 2 Schwerlastbrücken zum Einsatz kommen.

Es lässt erwarten, dass, wie beim Verfahren zu KKP 1, auf detaillierte Fragen nur die pauschale Antwort gegeben wird: Wir handeln dem Gesetz entsprechend. So wissen wir beispielsweise bis heute nicht, welche Filter im sogenannten RBZ für den Abriss von KKP 1 eingesetzt werden. Die Bearbeitung von anfallenden radioaktiven Reststoffen und die Behandlung von radioaktiven Abfällen soll im Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg [RBZ-P] – bereits im Bau befindlich – passieren,was wiederum nicht Gegenstand dieser Auslegung und der Erörterung ist.

Wir werden trotzdem vor Ort sein und vor und in der Halle weitere inhaltliche Punkte zum Abriss von KKP2 vorbringen.